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  1. XII ZR 96/21 - Anpassung der Miete wegen coronabedingter Störung der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: a) Die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Betriebsbeschränkungen eines Friseur- und Kosmetikbetriebsgeschäfts führen nicht zu einem Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dem Vermieter wird dadurch die vertraglich geschuldete Leistung zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand auch nicht ganz oder teilweise unmöglich (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 232, 178 = NJW 2022, 1370). b) Im Fall von Betriebsbeschränkungen, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beruhen, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 232, 178 = NJW 2022, 1370). c) Bei der Prüfung des normativen Tatbestandsmerkmals des § 313 Abs. 1 BGB ist entscheidend, ob die Folgen der Störung der Geschäftsgrundlage den Mieter so erheblich belasten, dass ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für ihn zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt. Um dies beurteilen zu können, ist eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Situation des Mieters erforderlich (im Anschluss an Senatsurteil von 13. Juli 2022 - XII ZR 75/21 - GE 2022, 1002 = NJW-RR 2022, 1303).
    BGH
    23.11.2022
  2. 9 C 489/20 - Nichtigkeit wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung
    Teaser: ...Die Berliner Gerichte sowie der...
    AG Neukölln
    16.11.2022
  3. XII ZB 100/22 - Teilungsversteigerung der Ehegattenwohnung
    Leitsatz: a)  Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGHZ 37, 38 = NJW 1962, 1244). b)  Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach §§ 1365, 1353 Abs. 1 Satz 2, 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind, und vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 765 a ZPO gewahrt.
    BGH
    16.11.2022
  4. 18 C 56/22 - Verkürzung einer Räumungsfrist
    Teaser: ...Gericht auf Antrag oder von Amts wegen eine...
    AG Kreuzberg
    14.11.2022
  5. 19b C 20/22 - Neuvermietung nach umfassender Modernisierung, Auskunftsanspruch des Mieters
    Leitsatz: 1. Eine umfassende Modernisierung nach § 556f BGB ist dann anzunehmen, wenn mit wesentlichem Aufwand erstmalig ein modernes Bad, eine Sammelheizung, Isolierglasfenster und neue Leitungssysteme für Gas und Strom eingebaut werden.2. Der Auskunftsanspruch des Mieters nach § 556g Abs. 3 BGB besteht unabhängig davon, ob sich der Vermieter auf einen Ausnahmetatbestand zur Mietpreisbremse tatsächlich berufen hat.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    14.11.2022
  6. 7 C 128/21 - Neubau nach Beseitigung von erheblichen Schäden
    Leitsatz: 1. Neubau i.S.d. § 556f BGB liegt auch dann vor, wenn Schäden beseitigt werden, die aus bauordnungsrechtlichen Gründen ein Bewohnen nicht gestatten.2. Ausreichend ist eine hinreichend konkrete Gefahr, dass dieser Zustand demnächst zu erwarten ist.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    09.11.2022
  7. 8 U 157/21 - Ausschluss einer auf Formunwirksamkeit gestützten Kündigung wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben wegen befürchteter Insolvenz
    Leitsatz: Der bloße Umstand einer im Fall der Räumung zu erwartenden Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen genügt nicht, um dem Vermieter nach § 242 BGB eine Berufung auf einen Schriftformmangel i.S.v. § 550 BGB unter dem Gesichtspunkt einer „Existenzgefährdung“ zu versagen.
    KG
    07.11.2022
  8. 67 S 259/21 - Auch bei vom Kläger in Aussicht gestellten Klageverzichts keine Aufhebung der Aussetzung in einem beim EuGH liegenden Verfahren, Mietpreisbremse
    Leitsatz: ...1. Hat ein nationales Gericht den...
    LG Berlin
    03.11.2022
  9. 205 C 248/21 - Keine Mietminderung wegen Lärm- und Staubbelastung durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft
    Leitsatz: 1. Ob der Mieter wegen der geräusch- und schmutzintensiven Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück die Miete mindern kann, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung „Freiheit von Baulärm“ nicht ausdrücklich getroffen wurde.2. Dem Vermieter kann nicht einseitig das Risiko für Immissionen vom Nachbargrundstück zugewiesen werden (BGH GE 2022, 93), so dass auch bei umfangreichen Bauarbeiten über zwei Jahre (Baugerüst, Baukran, Entkernung, Bagger, Rüttelmaschinen) ein Minderungsanspruch entfallen kann.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    03.11.2022
  10. VIII ZR 390/21 - Kündigungswiderspruch bei Suizidgefahr
    Teaser: ...Mietverhältnis vom Gericht verlängert werden (vgl...
    BGH
    26.10.2022