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Urteil Nichtigkeit wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung
Schlagworte
Nichtigkeit wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung
Leitsatz
Die Begründung für die Mietenbegrenzungsverordnung Berlin vom 28. Mai 2015 war nicht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens mühelos auffindbar; der Link dazu konnte nicht über gängige Suchmaschinen gefunden werden, so dass die Verordnung nichtig ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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