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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 7812)

  1. 6 K 1890/95 - Baulandenteignung; staatlich verwaltetes Grundstück; unredlicher Erwerb; Gebäudeeigentum; Nutzungsrech; Eigenheimkauf: Schädigungstatbestand
    Leitsatz: Allein die Kenntnis eines Erwerbers, daß ein staatlich verwaltetes Grundstück nach dem Baulandgesetz enteignet worden ist, um ihm anschließend Gebäudeeigentum und zugehöriges Nutzungsrecht zu verschaffen, macht den Erwerb nicht unredlich. Das gilt selbst dann, wenn die Enteignung den Tatbestand eines § 1 Abs. 1 Buchst. a) oder § 1 Abs. 1 Buchst. b) Vermögensgesetz erfüllt hätte.
    VG Potsdam
    26.11.1996
  2. 4 K 32/92 - redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Abwesenheitspflegschaft; Verwaltungspraxis; Ratsmitglied; Baulandenteignung
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob ein Rechtserwerb an Eigentumsrechten als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 des Vermögensgesetzes anzusehen ist, ist stets auf die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls und die individuelle Beteiligung der seinerzeit Betroffenen abzustellen. 2. Nicht in Einklang mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der ehemaligen DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis steht ein Rechtserwerb, bei dem die zum Entzug des Eigentumsrechts angeführten Rechtsvorschriften nur als formale Rechtfertigung, gleichsam inhaltsleer und ohne, daß die Voraussetzungen für ihre Anwendung auch nur ansatzweise erfüllt sind, für eine Enteignung des Alteigentümers, für den trotz Kenntnis des Namens und der Anschrift zuvor eine Abwesenheitspflegschaft bestellt worden war, dienten. Eine möglicherweise weit verbreitete Verwaltungspraxis dieser Art wird damit nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis im Sinne von § 4 Abs. 3 Vermögensgesetz. 3. Ein Ratsmitglied, das über einen längeren Zeitraum an zahlreichen Beschlüssen des Rates der Gemeinde mitgewirkt hat, mit denen der Entzug von Eigentumsrechten auf solche Weise vorbereitet worden ist, muß sich die Unredlichkeit eines derartigen eigenen Rechtserwerbs auch dann zurechnen lassen, wenn er an dem ihn selbst betreffenden Beschluß nicht mitgewirkt hat. Jedenfalls trägt er die Beweislast dafür, daß sein Rechtserwerb redlich war.
    VG Potsdam
    29.03.1993
  3. 1 K 4799/00 - Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Die Ausschlußvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ist in ihrem Sinn und Zweck nach verfassungskonform einschränkend dahingehend auszulegen, daß sie nicht durchgreifen kann, wenn Nutznießer des Rückübertragungsausschlusses nicht der vormalige Erwerber des Grundstücks von der Siedlungsgesellschaft, sondern letztlich unmittelbar oder mittelbar die öffentliche Hand ist.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  4. 1 K 4516/00 - Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Bruchteilsrestitution; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: 1. Verkauft eine Siedlungsgesellschaft, deren Geschäftsgegenstand der Erwerb, Parzellierung und Weiterveräußerung von Grundstücken ist, eine parzellierte Fläche an eine Privatperson zum seinerzeit verkehrsüblichen Preis, ist die Rückübertragung im Wege der Bruchteilsrestitution zugunsten der früheren Gesellschafter nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch die Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ausgeschlossen. 2. Der Bruchteilsrestitutionsausschluß in § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ist verfassungsgemäß.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  5. 1 K 4025/02 - Ausgleichskürzungsbeträge; Anteilsdegression; Gemeinschaftsanteil; Erlebnisgeneration
    Leitsatz: 1. Zur Berechnung der Kürzungsbeträge gem. § 7 EntschG ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vermögensverlustes abzustellen. 2. Stand der Vermögenswert vor dem Schadenseintritt einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft zu, ist jedes Mitglied der Gemeinschaft selbst ein Berechtigter, so daß dessen Anteil gesondert der Degression unterliegt. 3. Die Rechtsnachfolge innerhalb der einzelnen Anteile einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft nach Schädigung hat auf die Höhe der Degression bezogen auf den einzelnen Vermögenswert - positiv wie negativ - keinen Einfluß mehr. 4. Eine Einschränkung der Privilegierung der Anteilsdegression nur für diejenigen geschädigten Mitglieder einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes noch lebten ("Erlebnisgeneration"), ist in § 7 Abs. 2 S. 3 EntschG nicht enthalten.
    VG Potsdam
    24.04.2003
  6. 1 K 3133/03 - Globalanmeldung; JCC; Anmeldungsunterlagen; Entziehungstatbestand; weggeschwommenes Grundstück; Einzelrestitution; Bruchteilseigentum; doppelter Durchgriff; Vergleich; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Erschließungsmerkmale; unüblicherKaufpreis
    Leitsatz: 1. Sog. Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. erfüllen die Anforderungen der §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, sofern sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich der beanspruchte Vermögenswert und das Eigentum ergibt. Aus den rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Ausschlußfrist eingereichen Unterlagen, die einem Rückübertragungsantrag beigefügt sind, muß in individualisierbarer Weise hervorgehen, um welchen Vermögensgegenstand es sich handelt. Das setzt voraus, daß die Bezeichnung der Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung sowohl einen Hinweis darauf ergibt, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist, als auch, daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann. 2. Der Anspruch des Berechtigten, ihm an dem weggeschwommenen Grundstück im Wege der Einzelrestitution Bruchteilseigentum in Höhe der ihm entzogenen Beteiligung einzuräumen, besteht auch dann, wenn eine mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung gem. § 1 Abs. 6 VermG war und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Schädigung nicht von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war (sog. doppelter Durchgriff). 3. Ein Vergleich in einem (früheren) Wiedergutmachungsverfahren hindert nicht das Entstehen (neuer) vermögensrechtlicher Ansprüche, die vielmehr neben oder an Stelle der (früheren) wiedergutmachungsrechtlichen Ansprüche treten. 4. Der Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 lit. c VermG (Verwendung des Grundstücks im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau) liegt bei einer nur äußerlich abgegrenzten Mehrheit von Einfamilienhäusern mit den üblichen gemeinsamen Erschließungsmerkmalen nicht vor. 5. Bei der Prüfung, ob die Veräußerung der Grundstücke i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 11 2. Halbs. VermG nicht zu einem für das Unternehmen üblichen Preis erfolgt ist, ist nicht allein die Höhe des Kaufpreises zu berücksichtigen, sondern auch, ob das Unternehmen wirtschaftlich benachteiligt wurde.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  7. 1 K 1517/99 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust: Zwangsversteigerung; Kausalzusammenhang; Kausalitätsvermutung; Beweiserleichterung
    Leitsatz: Zur Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks.
    VG Potsdam
    11.01.2001
  8. 15 K 3088/98 - Machtmissbrauch; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; Baulandenteignung; Schulgarten; öffentliches Nutzungsinteresse
    Leitsatz: 1. Die Angabe "Errichtung zweier Eigenheime" im Enteignungsbeschluß ist machtmißbräuchlich i. d. S. § 1 Abs. 3 VermG, wenn eine entsprechende Planung im Enteignungszeitpunkt gar nicht existierte. 2. Die Enteignung einer jahrelang als Schulgarten genutzten Grundstücksfläche stellt keinen vom BaulandG gedeckten Enteignungszweck dar. 3. § 5 Abs. 1 lit. a VermG, Nutzung des Schulgartens im öffentlichen Interesse ist ausgeschlossen, weil die Vorschrift voraussetzt, daß diese Nutzung nach der Enteignung begründet wurde.
    VG Potsdam
    22.03.2004
  9. 11 K 3614/96 - Erbbaurechtsentschädigung; vorgeschobener Enteignungszweck; redlicher Erwerb; Redlichkeitsprüfung; Nutzungsrechtserwerb; Stichtag
    Leitsatz: Entschädigung für Erbbaurecht bei vorgeschobener Enteignung und anschließendem redlichen Erwerb.
    VG Potsdam
    28.05.2002
  10. VG 11 K 4291/15 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitation im Zusammenhang mit Grundstücksrückübertragung
    Leitsatz: Zum Anwendungsbereich des VwRehaG auf eine letztlich begehrte Rückübertragung von Grundstücken. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    09.05.2016