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2Z BR 126/96 - Geltendmachung von Wohngeldansprüchen; Verwalter; Abberufung; Verfahrensstandschaft; Widerruf der ErmächtigungLeitsatz: Der Verwalter, der Wohngeldansprüche gegen einen Wohnungseigentümer in Verfahrensstandschaft gerichtlich geltend gemacht hat, bleibt auch nach seiner Abberufung als Verwalter zur Fortführung des Verfahrens befugt, es sei denn, die Wohnungseigentümer haben die Ermächtigung hierzu ausdrücklich widerrufen.BayObLG10.01.1997
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21 U 2464/95 - Beurteilung der Wirksamkeit einer Nebenkostenklausel in gewerblichem MietvertragLeitsatz: 1. Ein Interesse i. S. des § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung, daß Kündigungen ein langjähriges Mietverhält nis nicht beendet haben, besteht auch, wenn Leistungsklage erhoben und die Frage des Fortbestehens des Mietverhältnisses durch Zwischenfeststellungsklage geklärt werden kann. 2. Die Nichterstellung von Nebenkostenabrechnungen durch den Vermieter berechtigt regelmäßig nicht zur außerordentlichen Kündigung eines langjährigen Mietverhältnisses, jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Nebenkostenabrede beruft und zur Zahlung von Nebenkosten nicht bereit ist. 3. In einem gewerblichen Mietvertrag ist die folgende Nebenkostenklausel "Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, daß der Mieter alle anfallenden Nebenkosten - soweit gesetzlich zulässig - zu tragen hat und daß diese nach dem von der Eigentümergemeinschaft des Objekts A. zu beschließenden Abrechnungsmodus zu ermitteln sein werden" auch unter dem Blickwinkel des § 9 AGBG unbedenklich und daher wirksam.OLG München10.01.1997
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2Z BR 35/96 - Betriebskosten; Heizungskosten; Reparaturkosten; Tankhaftpflichtversicherung; Ungültigerklärung der Verwalterbestellung; Erledigung des Verfahrens betr. die Ungültigerklärung des Beschlusses über den WirtschaftsplanLeitsatz: 1. Zu den Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage gehören nicht die Kosten einer Reparatur der Anlage und die Kosten einer Tankhaftpflichtversicherung. 2. Das Verfahren über die Ungültigerklärung eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt worden ist, erledigt sich in der Hauptsache, wenn die Frist für die Bestellung abgelaufen ist (Abweichung von BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536). 3. Das Verfahren betr. die Ungültigerklärung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan erledigt sich in der Hauptsache durch den Beschluß über die Jahresabrechnung für den gleichen Abrechnungszeitraum, wenn nicht zwischenzeitlich ein Wechsel im Eigentum stattgefunden hat oder über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Konkursverfahren eröffnet oder über seine Eigentumswohnung die Zwangsverwaltung angeordnet wurde.BayObLG10.01.1997
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8 C 578/96 - Fälligkeit von NebenkostenabrechnungenLeitsatz: Bedient sich der Vermieter einer zwar exakten, aber ungewöhnlichen Berechnungsmethode zur Ermittlung des Wasserverbrauchs, hat er dem Mieter die Gelegenheit zu verschaffen, sich von der Richtigkeit der abgelesenen Werte in den anderen Wohnungen zu überzeugen, wenn dieser selbst den Rest der Wassermenge zugeschrieben erhält.AG Erkelenz09.01.1997
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VII ZR 259/95 - Leistungsverzeichnis; Auslegungszweifel; Erdarbeiten; Ausschreibung: LeistungspositionenLeitsatz: Kann ein Leistungsverzeichnis, das einer Ausschreibung nach VOB/A zugrunde liegt, auch so ausgelegt werden, daß es den Anforderungen von § 9 VOB/A entspricht, so darf der Bieter das Leistungsverzeichnis in diesem VOB/A konformen Sinne verstehen.BGH09.01.1997
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61 S 234/96 - Mieterhöhungsverlangen; Mieterwechsel: WartefristLeitsatz: Tritt ein weiterer Mieter in das Mietverhältnis ein, beginnt die Wartefrist von einem Jahr nach § 2 MHG erst mit diesem Zeitpunkt zu laufen.LG Berlin09.01.1997
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VII ZR 69/96 - Schlussrechnung; Einzelpositionen; GuthabenLeitsatz: a) Ein unstreitiges Guthaben im Sinne von § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 3 VOB/B ist nicht schon deshalb gegeben, weil einzelne Positionen der Schlußrechnung unstreitig sind. b) Prüfbar berechnete und sachlich begründete oder unstreitige Einzelpositionen der Schlußrechnung können dann und insoweit isoliert zugesprochen werden, wenn die Gesamtabrechnung des Vertrages ein entsprechendes unstreitiges oder prüfbar berechnetes und sachlich begründetes Guthaben ergibt.BGH09.01.1997
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VII ZR 48/96 - Architektenhonorar; ProjektsteuerungsleistungenLeitsatz: a) § 31 Abs. 2 1. Halbs. HOAI ist mangels Ermächtigung nichtig, soweit die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen davon abhängig gemacht wird, daß sie "schriftlich" und "bei Auftragserteilung" getroffen worden sind. b) Der Anwendungsbereich von § 31 HOAI ist nicht auf den Fall beschränkt, daß ein Architekt oder Ingenieur neben preisrechtlich gebundenen Leistungen auch solche der Projektsteuerung übernimmt.BGH09.01.1997
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3 S 133/96 - Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Verwirkung; fristgerechte AbrechnungLeitsatz: Zur Auslegung einer Mietvertragsklausel, die bestimmt, daß die Abrechnung des Vermieters über die Betriebskosten jährlich bis zum 30. Juni zu erfolgen hat.LG Limburg08.01.1997
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24 W 7947/95 - Wohnungseigentum; Verwaltungsbeirat; PrüfungsberichtLeitsatz: Weder einem einzelnen Wohnungseigentümer noch der Gemeinschaft steht gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirats ein gerichtlich titulierbarer und dann mit Zwangsmitteln durchsetzbarer Anspruch auf Erstellung eines Prüfberichts zu. Bei Versagen dieses Organs ist vielmehr eine Neuwahl angezeigt, und ein einzelner Wohnungseigentümer kann hierauf einen Anspruch haben.KG08.01.1997