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V ZR 179/96 - Surrogatsanspruch des BesserberechtigtenLeitsatz: Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB gewährt dem besser Berechtigten keinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, sondern ordnet die Herausgabe dessen an, was der Verfügende aufgrund des Vertrages erlangt hat; der Senat läßt offen, ob es sich dabei um die Herausgabe des Surrogats nach § 281 BGB handelt oder um einen an § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB angelehnten Bereicherungsanspruch.BGH05.12.1997
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102 C 478/97 - Keine Klage gegen Zwangsverwalter nach Ende der ZwangsverwaltungLeitsatz: 1. Nach Beendigung der Zwangsverwaltung kann eine Klage auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung nur gegen den Vermieter und nicht gegen den ehemaligen Verwalter erhoben werden. 2. Das gilt auch für die Abrechnungszeiträume , in denen die Zwangsverwaltung bestand.AG Wedding04.12.1997
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2Z AR 92/97 - Sofortige Beschwerde; Zurückverweisungsbeschluß; Landgericht; Wohnungseigentumsbericht; ZuständigkeitLeitsatz: 1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht und einem Landgericht als Prozeßgericht ist auch der Zurückverweisungsbeschluß des Landgerichts an das Amtsgericht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. 2. Hat der Käufer einer Eigentumswohnung, der nie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, im notariellen Kaufvertrag die Bezahlung des Wohngeldes ab Besitzübergang übernommen, ist das Wohnungseigentumsgericht zur Entscheidung über eine Streitigkeit, die auf den notariellen Kaufvertrag gestützt wird, nicht zuständig.BayObLG04.12.1997
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2Z BR 123/97 - Balkonverglasung; Rechtsvorgänger; Handlungsstörer; BeseitigungLeitsatz: Hat der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers eine bauliche Veränderung vorgenommen, ist der Wohnungseigentümer nur verpflichtet, die Beseitigung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer zu dulden.BayObLG04.12.1997
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31 S 61/97 - Selbstnutzungswunsch nicht ausreichend für EigenbedarfLeitsatz: 1. Die Auffassung, wonach allein der Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht ausreicht, sondern dafür vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen müssen, steht grundsätzlich mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Einklang. 2. Der Wunsch, mietfrei zu wohnen, ist kein hinreichend nachvollziehbarer Grund für den Eigenbedarf, wenn eine Belastung der Eigentümerin durch die eigenen Mietzahlungen aufgrund der höheren Einnahmen aus der Vermietung des Eigentums nicht feststellbar ist.LG Potsdam04.12.1997
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VII ZR 177/96 - Auftrag zur Umwandlung in Wohneigentum; unerlaubte RechtsberatungLeitsatz: Verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß ein Mietobjekt in Wohnungseigentum umgewandelt und als Wohnungseigentum veräußert werden kann, dann sind die Preisvorschriften der HOAI auf den Auftragnehmer nicht anwendbar, weil die vereinbarte Leistung erheblich von dem einen Architektenvertrag prägenden Werkerfolg abweicht.BGH04.12.1997
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VII ZR 6/97 - Subunternehmerhaftung; subsidiäre BauträgerhaftungLeitsatz: Eine Klausel, die die Haftung eines Bauträgers davon abhängig macht, daß die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmen "nicht durchsetzbar sind", begründet aufgrund ihrer sprachlichen Fassung die Gefahr, daß der Klauselgegner sie dahin versteht, daß die gerichtliche Inanspruchnahme der Subunternehmen Voraussetzung für die subsidiäre Haftung des Bauträgers ist. Sie ist daher nach § 11 Nr. 10 Buchst. a AGBG unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. April 1995 - VII ZR 73/94, NJW 1995, 1675 = BauR 1995, 542 = ZfBR 1995, 202).BGH04.12.1997
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III ZR 270/96 - LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; Anpflanzungseigentum; Bewirtschaftung volkseigener Flächen; Feldbestellungskosten; HaftungsmaßstabLeitsatz: 1. Ein Handeln für einen anderen (§ 276 Abs. 1 ZGB) setzt grundsätzlich das Bewußtsein und den Willen voraus, (auch) im Interesse eines anderen tätig zu werden. 2. Hat eine LPG nach der Aufhebung des § 18 LPGG zum 1. Juli 1990 auf den von ihr genutzten Flächen Anpflanzungen vorgenommen, so hat sie hieran kein selbständiges Anpflanzungseigentum (vgl. § 27 LPGG) mehr erwerben können. 3. Hat eine LPG volkseigene Flächen bewirtschaftet, ohne zum Besitz berechtigt zu sein, kann sie nach Maßgabe der Bestimmungen des ZGB bzw. (ab 3. Oktober 1990) des BGB über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis von der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Ersatz ihrer Feldbestellungskosten verlangen; § 5 Abs. 3 EigentÜbertrG steht dem nicht entgegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. November 1997 - LwZR 6/97 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).BGH04.12.1997
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2 Ss 304/97 - Zweckentfremdungsverbot nach wie vor verfassungsmäßig; kein Leerstand bei wirksamem MietvertragLeitsatz: 1. Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist in Berlin nach wie vor verfassungsmäßig. 2. Ein Leerstand im Sinne des Zweckentfremdungsrechts liegt nicht vor, wenn die Räume vermietet sind und der Einzug des Mieters durch den Vermieter nicht vereitelt wird. (Leitsätze der Redaktion)KG03.12.1997
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XII ZR 6/96 - Vertragsübernahme und arglistige TäuschungLeitsatz: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).BGH03.12.1997