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5 C 836/96 - Pflicht zur Gleichbehandlung; Erlaubnis; Genehmigung; HundehaltungLeitsatz: Die Versagung der Genehmigung zur Hundehaltung ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter gegenüber anderen Mietern bei gleichliegenden Voraussetzungen nicht gegen die Hundehaltung vorgeht.AG Leonberg07.01.1997
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BVerwG 7 C 69.96 - Unternehmensschädigung; Unternehmensrückgabeantrag; Antrag auf Rückgabe der Anteile; RestgesellschaftLeitsatz: 1. Ein an eine Unternehmensschädigung anknüpfender Antrag eines Gesellschafters auf Rückgabe seiner Anteile ist als Antrag auf Rückgabe des Unternehmens nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG anzusehen. 2. Eine Restgesellschaft ist berechtigt, als Gesellschafterin des Trägers eines geschädigten Unternehmens einen Unternehmensrückgabeantrag nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG zu stellen. 3. Die Antragsberechtigung des Gesellschafters nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG setzt voraus, daß sich der Zugriff auf das Unternehmen auch hinsichtlich der Anteile des Antragstellers als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG darstellt.BVerwG11.12.1997
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BVerwG 4 B 204.97 - Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum Einschreiten; Ermessensreduzierung; zivilrechtliche Abwehransprüche des NachbarnLeitsatz: Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach Landesrecht (im Anschluß an Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161). Die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (im Anschluß an Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586).BVerwG10.12.1997
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BVerwG 7 B 171.97 - Restitutionsklage; Beiladung des Verfügungsberechtigten; Beiladung des zugeordneten Eigentümers im VermögenszuordnungsverfahrenLeitsatz: Zu einem Klageverfahren, mit dem der Erlaß eines Restitutionsbescheids begehrt wird, ist der Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 VermG) notwendig beizuladen. Während des Vermögenszuordnungsverfahrens ist der Verfügungsbefugte gemäß § 8 Abs. 1 VZOG, nach dem Abschluß dieses Verfahrens der im Vermögenszuordnungsbescheid ausgewiesene Eigentümer des zurückverlangten Vermögenswerts beizuladen.BVerwG28.11.1997
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BVerwG 7 C 16.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; AnscheinsbeweisLeitsatz: Ein staatlicher Verkaufsdruck im Zusammenhang mit einem Ausreisebegehren ist für eine Veräußerung von Grundeigentum auch dann ursächlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG, wenn er nicht deren alleinige oder wesentliche Ursache war; dementsprechend kann eine Erschütterung des in solchen Fällen anwendbaren Anscheinsbeweises (BVerwGE 100, 310) nicht schon damit begründet werden, daß eine andere Tatsache (hier: Wunsch nach Erfüllung einer privaten Verkaufszusage) die wesentliche Ursache für die Veräußerung gewesen sein könnte.BVerwG20.11.1997
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BVerwG 7 C 40.96 - Verfügungsberechtigter; Treuhandanstalt; Betriebsgrundstück; Unternehmensstilllegung; Betriebsvermögen; Einzelkaufmann; Einzelrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensrest; RestitutionsberechtigterLeitsatz: 1. Die Treuhandanstalt (heute Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) ist auch dann verfügungsberechtigt, wenn die Rückgabe eines Betriebsgrundstücks verlangt wird, das nach der Stillegung des entzogenen Unternehmens und dem Ausscheiden aus dessen Betriebsvermögen in das Vermögen eines anderen (Treuhand-)Unternehmens gelangt ist (Änderung der Rechtsprechung im Hinblick auf die Änderung des Vermögensgesetzes durch das Wohnraummodernisierungsicherungsgesetz vom 17. Juli 1997). 2. Ein nicht in der Bilanz verzeichnetes Grundstück eines Einzelkaufmanns, das für betriebliche Zwecke genutzt und mit dem Unternehmen enteignet wurde, kann nicht im Wege der Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, sondern nur im Wege der Unternehmensrestitution nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG zurückverlangt werden. 3. Ein Bescheid über die Rückgabe eines Unternehmensrestes nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG darf grundsätzlich nicht ohne die gleichzeitige Festsetzung der Zahlungspflicht des Restitutionsberechtigten nach § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG ergehen; andernfalls ist er rechtswidrig und auf die Klage des oder der Verfügungsberechtigten aufzuheben.BVerwG20.11.1997
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BVerwG 7 C 65.96 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; BraunkohletagebaugrundstückLeitsatz: Der Schädigungstatbestand der Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter ( § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) ist nicht erfüllt, wenn der staatliche Verwalter ein Grundstück in Volkseigentum verkauft hat, das zu Zwecken des Braunkohletagebaus benötigt wurde.BVerwG18.11.1997
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BVerwG 7 B 293.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; BankenenteignungLeitsatz: Zum besatzungshoheitlichen Charakter der Enteignungen nach dem Gesetz über das Bankwesen im Lande Brandenburg vom 13. April 1948 (GVOBl der Landesregierung Brandenburg I Nr. 4 S. 13).BVerwG14.11.1997
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BVerwG 7 B 336.97 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen des Restitutionsverfahrens; Bestandskraft eines ablehnenden RestitutionsbescheidsLeitsatz: Der Eintritt der Bestandskraft eines ablehnenden Restitutionsbescheids bewirkt die Unzulässigkeit des Rechtsmittels gegen die zur Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung; daran ändert sich nichts, wenn der Anmelder das Wiederaufgreifen des Restitutionsverfahrens beantragt.BVerwG29.10.1997
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BVerwG 8 B 194.97 - Entstehen der Beitragspflicht, öffentliche Straße, Widmung, Verjährung, revisibles Recht, allgemeine RechtsgrundsätzeLeitsatz: 1. Die Verjährungsfrist beginnt bei Erschließungsbeiträgen frühestens mit der Widmung der Anbaustraße zum öffentlichen Verkehr, ohne daß dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist. 2. Die Frage einer möglichen Verwirkung des gemeindlichen Anspruchs auf Zahlung von Erschließungsbeiträgen richtet sich nach nichtrevisiblem Landesrecht.BVerwG29.10.1997