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Urteil Grundstücksverkehrsgenehmigung
Schlagworte
Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen des Restitutionsverfahrens; Bestandskraft eines ablehnenden Restitutionsbescheids
Leitsatz
Der Eintritt der Bestandskraft eines ablehnenden Restitutionsbescheids bewirkt die Unzulässigkeit des Rechtsmittels gegen die zur Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung; daran ändert sich nichts, wenn der Anmelder das Wiederaufgreifen des Restitutionsverfahrens beantragt.
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