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16 Wx 311/97 - Teilungserklärung; Änderung; Mehrheitsbeschluß; Instandhaltungskosten; grob unbillig; BindungLeitsatz: Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehreren Häusern und enthält die Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungskosten keine vom Gesetz abweichende Regelung, so beinhaltet ein Mehrheitsbeschluß, künftig die Instandhaltungskosten nach den einzelnen Häusern getrennt abzurechnen und sie nur den Sondereigentümern in diesen Häusern in Rechnung zu stellen, eine im Beschlußwege unzulässige Abänderung der Teilungserklärung. Gegen die Miteigentümer, die ihre Zustimmung verweigert haben, besteht in Fällen dieser Art regelmäßig kein Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung.OLG Köln08.12.1997
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16 Wx 36/97 - Wohnblock; Untergemeinschaft; Blockstimmrecht; WohnungseigentumsanlageLeitsatz: Grundsätzlich bilden die Wohnungseigentümer eines Wohnblocks innerhalb einer mehrere Blocks umfassenden Wohnungseigentumsanlage keine rechtlich verselbständigte Untergemeinschaft. Allenfalls in Angelegenheiten, die die übrigen Eigentümer nicht betreffen können, ist eine abgesonderte Stimmberechtigung des einzelnen Wohnblocks möglich. Bei Angelegenheiten, die Kosten verursachen, die von der Gemeinschaft zu tragen sind, scheidet ein derartiger Ausnahmefall von vornherein aus.OLG Köln24.09.1997
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16 Wx 43/97 - Verwalter; Wohnungseigentümer; Antragsbefugnis; gemeinschaftsbezogener AnspruchLeitsatz: 1. Ohne einen dazu ermächtigenden Gemeinschaftsbeschluß ist ein Wohnungseigentümer - abgesehen von dem Fall der Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) - nicht berechtigt, einen gemeinschaftsbezogenen Anspruch geltend zu machen. 2. Bei Untätigkeit der Gemeinschaft oder bei sachwidriger Ablehnung der Rechtsverfolgung muß der einzelne Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft vorgehen, nicht gegen den Verwalter.OLG Köln03.04.1997
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16 Wx 78/97 - Verwirkung; Miteigentümer; Unterlassungsanspruch; Nutzung; Sondereigentum; Widerspruch; TeilungserklärungLeitsatz: Auch das Recht, die Unterlassung einer der Teilungserklärung grob widersprechenden Nutzung von Sondereigentum verlangen zu können, kann verwirkt werden, wenn die Miteigentümer diese Nutzung über Jahre hin geduldet, aus dieser Nutzung folgende Kosten in den jährlichen Abrechnungen berücksichtigt und dadurch das Vertrauen begründet haben, auch in Zukunft den Unterlassungsanspruch nicht geltend zu machen. Das Motiv einer solchen Duldung kann nur insoweit eine Rolle spielen, als es auch den Anspruchsgegnern bekannt war und deshalb ihr Vertrauen in Frage stellen konnte.OLG Köln31.07.1997
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16 Wx 86/97 - Auflassungsvormerkung; Anwartschaftsrecht; Faktische Eigentümergemeinschaft; AnwartschaftsberechtigteLeitsatz: Bereits durch die Eintragung von Auflassungsvormerkungen für die späteren Wohnungseigentümer und den Einzug der Beteiligten in die Wohnanlage entsteht zwischen den Anwartschaftsberechtigten eine Sachlage, die nach den tatsächlichen Gegebenheiten und dem rechtlichen Handlungsbedürfnis soweit der echten Eigentümergemeinschaft angenähert ist, daß die Anwendung der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes geboten ist. Die Rechte und Pflichten der Anwartschaftsberechtigten untereinander bestimmen sich daher nach dem WEG. Hieraus resultierende Ansprüche sind im Wohnungseigentumsverfahren zu entscheiden.OLG Köln27.08.1997
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16 Wx 87/97 - Jahresgesamtabrechnung; Prüfung; Genehmigung; Auskunftsrecht; WohnungseigentümerLeitsatz: Vor der Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung der Wohnungseigentumsanlage und der Einzelabrechnungen aller betroffenen Eigentümer muß jeder stimmberechtigte Eigentümer die Möglichkeit der sachgerechten Vorprüfung aller Gegenstände der anstehenden Beschlußfassung haben. Es muß ihm deshalb ausreichend Gelegenheit gegeben werden, auch alle Einzelabrechnungen der übrigen Miteigentümer in zumutbarer Weise zu überprüfen. Dem genügt es nicht, wenn nur Gelegenheit besteht, die Abrechnungen im Verwalterbüro einzusehen oder wenn ein Ordner mit diesen Abrechnungen lediglich während der Versammlung auf dem Tisch vor dem Versammlungsleiter ausliegt.OLG Köln04.06.1997
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19 W 35/97 - Wohnungsrecht; dinglich; entgeltlich; Form; Formbedürftigkeit; auf Lebenszeit; Beendigung; vorzeitige; Verzug; Kündigung; NutzungsentgeltLeitsatz: 1. Vertragliche Vereinbarungen über die Ausübung eines bereits dinglich eingeräumten entgeltlichen Wohnungsrechts unterliegen nicht dem Formzwang des § 313 BGB. 2. Zur Freiheit der Vertragsparteien, Inhalt und Umfang des Wohnungsrechts zu bestimmen, gehört auch die vertragliche Festlegung der Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung des entgeltlichen, auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Wohnungsrechts. 3. Die Festlegung eines einseitigen Kündigungsrechts in Anlehnung an § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB ist rechtlich nicht zu beanstanden und stellt auch keine unzulässige Umgehung mietrechtlicher Bestimmungen dar, wenn an die Stelle eines Mietvertrags die Bestellung eines entgeltlichen dinglichen Wohnungsrechts tritt; § 554 BGB findet auf eine solche Vereinbarung über die Ausübung eines dinglichen Wohnungsrechts keine Anwendung. 4. Das dem Eigentümer vertraglich vorbehaltene Recht, die Löschung des entgeltlichen Wohnungsrechts im Falle des Verzugs des Wohnungsberechtigten mit der Zahlung des Nutzungsentgelts verlangen zu dürfen, verstößt nicht gegen den Charakter des lebenslänglich vorgesehenen, gegen Zahlung eines Entgelts gewährten Wohnungsrechts, weil in diesem Falle die Äquivalenz der beiderseitigen vertraglichen Leistungen erheblich gestört ist.OLG Köln11.08.1997
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19 W 45/97 - Kaution; Untermiete; Fälligkeit; Kautionsrückzahlungsanspruch; UntermieterLeitsatz: Ein Untervermieter verhält sich gegenüber dem Untermieter treuwidrig, wenn er die Rückzahlung der von diesem im Rahmen des Untermietverhältnisses geleisteten Kaution mit der Nicht-Entfernung von Einrichtungsgegenständen verweigert, deren Beseitigung der Hauptvermieter erklärtermaßen nicht erwartet.OLG Köln05.12.1997
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19 W 48/97 - Sachmangel; Mangel; behördliche Genehmigung; Nutzungsänderung; Zwangsmittelandrohung; fristlose KündigungLeitsatz: 1. Das Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung für eine Nutzungsänderung stellt einen Fehler i. S. v. § 537 BGB dar, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 542 BGB berechtigt, wenn ihm durch eine mit einer Zwangsmittelandrohung verbundene Ordnungsverfügung die vertragsgemäße Nutzung untersagt wird und für ihn zumindest Ungewißheit über deren Zulässigkeit besteht. 2. Grundsätzlich ist der Vermieter (Eigentümer) von Räumen verpflichtet, eine unzulässige Nutzung durch Einreichung eines Antrags auf Genehmigung einer Nutzungsänderung legalisieren zu lassen.OLG Köln10.11.1997
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2 W 225/96 - Zwangsvollstreckung der Verwalterpflicht zur Jahresabrechnung; Verwalter; Abrechnungspflicht; Wohngeldabrechnung; ZwangsgeldLeitsatz: Die titulierte Verpflichtung des Verwalters, die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsgemäß zu erstellen, ist nach § 888 ZPO zu vollstrecken.OLG Köln17.02.1997