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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. 67 S 51/19 - Einschränkungen für Kündigungen im „Geschützten Marktsegment“
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an die Kündigung eines Mieters im „Geschützten Marktsegment“. 2. Die Verpflichtung zur Durchführung eines sozialrechtlichen Abhilfeverfahrens (Mitteilung von Mietrückständen an das Bezirksamt oder an freie Träger) vor Ausspruch einer Kündigung gilt nicht nur für fristlose, sondern auch für fristgerechte Kündigungen. 3. Wird der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung im Mietvertrag durch eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel erschwert, und reicht der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung nicht aus, ist dem Vermieter auch der wirksame Ausspruch einer auf denselben Kündigungsgrund gestützten außerordentlichen Kündigung verwehrt, selbst wenn er sich im Mietvertrag das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten hat. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    LG Berlin
    22.08.2019
  2. 67 S 237/21 - Eigenbedarf und eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel
    Leitsatz: Ist der Vermieter durch eine sog. gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel gebunden, die ihn nur zur Kündigung berechtigt, wenn eine Beendigung des Mietverhältnisses „notwendig“ ist, kommt dem Eigenbedarf des Vermieters das für eine Kündigung des Mietvertrages hinreichende Gewicht jedenfalls dann nicht zu, wenn die Mietsache von ihm lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll.
    LG Berlin
    02.11.2021
  3. 67 S 250/23 - Mietminderung bei touristischer Nutzung von Nachbarwohnungen
    Leitsatz: 1. Enthält der Mietvertrag eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel ohne tatbestandliche Beschränkung, ist daran nicht nur die Wirksamkeit von Eigenbedarfskündigungen, sondern die sämtlicher vermieterseitiger Kündigungen zu messen. Dazu zählen auch auf Zahlungspflichtverletzungen des Mieters gestützte Kündigungen.2. Zu den gewährleistungs- und kündigungsrechtlichen Auswirkungen einer touristischen Nutzung von Nachbarwohnungen in Berlin für ein Wohnraummietverhältnis nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. September 2023 (5 B 5/22, GE 2024, 297, juris Tz. 60 ff.).
    LG Berlin II
    13.02.2024
  4. 67 S 221/22 - Eigenbedarfskündigung in DDR-Altmietverträgen eingeschränkt
    Urteil: ...seien. Die ZK 67 des Landgerichts hält die...
    LG Berlin
    15.12.2022
  5. XI ZR 33/08 - Verbraucherdarlehensvertrag; finanziertes Geschäft; Immobilienfonds; wirtschaftliche Einheit; nebulöse Widerrufsbelehrung; Abwicklungsverhältnis; verbundenes Geschäft; Darlehen; Rückabwicklung; Schrottimmobilien
    Urteil: ...vom 23. Juli 2002 (BGBI. I, S. 2850) nicht...
    BGH
    10.03.2009
  6. VG 1 K 526/12 - Klagebefugnis; Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten; Wiederaufgreifensverfahren; Form des Wiederaufgreifensantrages; Wiederaufgreifen bei materieller Rechtswidrigkeit; Vorrang der Rechtssicherheit bei jahrelanger Untätigkeit des Antragstellers
    Leitsatz: 1. Eine die Klagebefugnis tragende Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten kann darin begründet sein, dass dieser den 1,3fachen Einheitswert an den Entschädigungsfonds abzuführen hat, weil das Grundstück gemäß §§ 4, 5 VermG nicht restituierbar ist. 2. Der das Wiederaufgreifen des Verfahrens begehrende Antragsteller muss mit seinem Antrag deutlich erkennbar machen, auf welchen der Wiederaufgreifensgründe (Änderung der Sach- und Rechtslage oder Vorliegen neuer Beweismittel) er sein Begehren stützt, mit seinem Antrag die neuen Beweismittel zumindest konkret benennen und vorlegen und darlegen, dass diese geeignet sind, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen. 3. Hat der Antragsteller des Wiederaufgreifensverfahrens die beanstandeten Entscheidungen der Vermögensämter in dem betroffenen Verfahren jahrelang hingenommen, ist der Bestandskraft dieser Entscheidungen selbst bei deren Rechtswidrigkeit der Vorzug zu geben. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    15.05.2014