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Urteil Eigenbedarf und eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel
Schlagworte
Eigenbedarf und eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel
Leitsatz
Ist der Vermieter durch eine sog. gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel gebunden, die ihn nur zur Kündigung berechtigt, wenn eine Beendigung des Mietverhältnisses „notwendig“ ist, kommt dem Eigenbedarf des Vermieters das für eine Kündigung des Mietvertrages hinreichende Gewicht jedenfalls dann nicht zu, wenn die Mietsache von ihm lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll.
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