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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 555 von 555)
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V ZR 269/14 - Erlöschen des Nießbrauchs, Störungsbeseitigung, RückabwicklungsschuldverhältnisLeitsatz: 1. Der Eigentümer eines Nießbrauchsgrundstücks wird mit dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht Rechtsnachfolger des Nießbrauchers. 2. Die Beendigung des Nießbrauchs führt grundsätzlich zu einem Erlöschen der gegen einen Dritten bestehenden Ansprüche des Nießbrauchers gemäß § 1065 i.V.m. §§ 985, 1004 BGB auf Herausgabe der Nießbrauchssache oder Störungsbeseitigung. Ausnahmsweise können solche Ansprüche bestehen bleiben, wenn der ehemalige Nießbraucher durch die Einwirkung des Dritten an der Erfüllung seiner aus dem gesetzlichen Rückabwicklungsschuldverhältnis gegenüber dem Eigentümer bestehenden Pflichten gehindert wird; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ansprüche gegen den Dritten vor der Beendigung des Nießbrauchs bereits rechtshängig geworden oder tituliert worden sind.BGH18.12.2015
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67 S 65/14 - Wildschweine als Mietmangel, Mietminderung, Gebrauchsgewährungspflicht, Aussperren von Wildschweinen als Vermieterpflicht, durch Mieter errichteter Elektrozaun unzulässigLeitsatz: 1. Der Vermieter ist gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, die Mietsache und den Mieter durch geeignete Maßnahmen vor dem Eindringen von Wildschweinen auf dem Grundstück zu schützen. 2. Die Lage der Mietsache in der Nähe eines Waldgebietes allein begründet keine Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Mieters i.S.d. § 536 b BGB von bestehendem oder drohendem Wildschweinbefall.LG Berlin21.12.2015
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3 U 56/15 - Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch HoheitsaktLeitsatz: Hat die öffentliche Hand den Besitz an einem Grundstück im Wege der Besitzeinweisung durch hoheitlichen Akt erlangt, ist sie für die Abwehr von Besitzstörungen auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.OLG Rostock23.12.2015
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65 S 267/15 - Kündigung wegen nicht gezahlter Kaution, Mietrückzahlung nach WohnungsbrandLeitsatz: 1. Eine fristgerechte Kündigung ist schon gerechtfertigt, wenn der Mieter mit der Zahlung eines Teils der Mietkaution in Verzug ist, der eine Monatsmiete übersteigt.2. Wegen der Sicherungsfunktion der Kaution besteht kein Zurückbehaltungsrecht bei behaupteten Mängeln der Mietsache.3. Ein Rückzahlungsanspruch wegen überzahlter Mieten nach einem Wohnungsbrand entfällt, wenn die Zahlungen nicht unter Vorbehalt geleistet wurden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.12.2015
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63 T 122/15 - Streitwert für Feststellung der MinderungLeitsatz: Der 42fache Minderungsbetrag ist maßgeblich für den Streitwert der Minderungsfeststellungsklage. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.12.2015