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  1. V ZR 146/14 - Entschädigungsanspruch wegen einer durch Bauarbeiten beschädigten Stützwand des Nachbarn, unzutreffende Beurteilung als streitig durch Berufungsgericht und Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
    Leitsatz: Wenn in einem Rechtsstreit über Entschädigung wegen einer durch Bauarbeiten beschädigten Stützwand des Nachbarn das Berufungsgericht den Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und wegen der Höhe des Anspruchs an das Landgericht zurückverweist, weil es zu Unrecht die Schadenshöhe als streitig ansieht, liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor, der zur Aufhebung des Berufungsurteils führt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.10.2015
  2. III ZB 84/15 - Beschwerdewert bei Räumungsurteil nur das Dreieinhalbfache der Jahrespacht
    Leitsatz: 1. Der Wert der Beschwer bemisst sich bei einer Verurteilung zur Räumung allein nach §§ 8, 9 ZPO (dreieinhalbfache Jahrespacht).2. Der Kostenaufwand zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nicht zu berücksichtigen, wenn nicht neben der Räumungsklage auch Klage auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen erhoben wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    26.11.2015
  3. I ZR 47/15 - Schadensersatzanspruch des Grundstücksverkäufers nach pflichtwidriger Falschbewertung durch Makler
    Leitsatz: Zur Schadensermittlung bei Grundstücksverkauf unter Wert aufgrund pflichtwidriger Falschbewertung durch den beauftragten Makler. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    02.12.2015
  4. V ZR 246/14 - Bereicherungsanspruch für eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: a) Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen. b) Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft). c) Schuldner des Entschädigungsanspruchs nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist jedenfalls der Verband.
    BGH
    25.09.2015
  5. NotSt(Brfg) 5/15 - Dauerhafte Neutralitätspflicht des Notars bei Grundstücksgeschäften, Disziplinarverfahren gegen „tratschenden“ Notar
    Leitsatz: Die Pflicht des Notars zu strikter Neutralität endet bei notarieller Beurkundungstätigkeit nicht mit der Vornahme der Beurkundung als solcher.
    BGH
    23.11.2015
  6. V ZR 160/14 - Parken ohne Zahlung der Parkgebühr auf Privatparkplatz, verbotene Eigenmacht, Kosten der Halterermittlung
    Leitsatz: a) Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet. Macht er das Parken von der Zahlung der Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug abstellt, ohne sich daran zu halten.b) Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen, kann er als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt. c) Dem Parkplatzbetreiber steht gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zu (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 21. September 2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 13).
    BGH
    18.12.2015
  7. X ZR 98/13 - Rücktritt vom Altenteilsvertrag auch nach Vollzug des Vertrages bei ganz erheblichen Pflichtverletzungen des Übernehmers, Kündigung des Altenteilsvertrages durch Übernehmer bei durch Übergeber erheblich gestörtem Zusammenleben, Hofübergabe
    Leitsatz: a) Der Übergeber kann von einem Altenteilsvertrag auch dann zurücktreten, wenn der Vertrag vollzogen worden ist. Ein Recht zum Rücktritt von einem dauerhaft ins Werk gesetzten Hofübergabevertrag steht ihm jedoch nur dann zu, wenn die Verletzung der vertraglichen Pflichten des Übernehmers auch in Ansehung des eigenen Verhaltens des Übergebers ein solches Gewicht hat, dass diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.b) Das Rücktrittsrecht ist in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Übernehmer nicht bereits wegen einer Vertragsverletzung rechtskräftig zu einer ihm nach dem Altenteilsvertrag obliegenden Leistung verurteilt worden ist. c) Dem Übernehmer steht auch bei beiderseitigem das Zusammenleben auf dem Hof störendem Fehlverhalten ein Kündigungsrecht nach § 16 Abs. 1 AGBGB BW zu, wenn die Störung vorwiegend durch den Übergeber verursacht wird und das weitere Zusammenleben unzumutbar erschwert.
    BGH
    08.12.2015
  8. VII ZR 43/15 - Nicht erforderlicher Vertragsstrafenvorbehalt bei Abnahme, Erlöschen des Vertragsstrafenanspruchs
    Leitsatz: Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 4. November 1982 - VII ZR 11/82, BGHZ 85, 240).
    BGH
    05.11.2015
  9. V ZB 181/14 - Insichgeschäfte, Messungsanerkennung, Auflassung nach Abschluss eines Kaufvertrages
    Leitsatz: 1. Erfolgen Messungsanerkennung und Auflassung nach Abschluss eines Kaufvertrages, handelt es sich nicht um genehmigungsbedürftige Insichgeschäfte, wenn sie von einem Vertreter, der für beide Vertragsparteien auftritt, erklärt werden. 2. Die Messungsanerkennung (Identitätserklärung) dient nicht dazu, die vertragsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags festzustellen, sondern nur dazu, die Identität der unvermessen verkauften Teilfläche und des bei der Teilungsvermessung neu gebildeten Flurstücks zu bestätigen. Diesem Zweck dient sie unabhängig davon, ob sie der Auflassung nachfolgt oder vorausgeht.
    BGH
    01.10.2015
  10. VIII ZR 321/14 - Ordentliche Kündigung und Ausgleich in der Schonfrist
    Leitsatz: Die Frage, ob dem Vermieter die Berufung auf eine zunächst wirksame ordentliche Kündigung wegen nachträglich eingetretener Umstände (hier: Ausgleich der Mietrückstände innerhalb der Schonfrist) mit Rücksicht auf Treu und Glauben verwehrt ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    06.10.2015