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  1. V ZB 201/14 - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld gegen aufgelöste Gesellschaft
    Leitsatz: Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, BGHZ 187, 344 ff.; Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 253/10, NJW 2011, 1449 ff.).
    BGH
    19.11.2015
  2. VIII ZR 304/14 - Kein Wertersatz für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlage bei Verstoß des Anlagenbetreibers gegen Verpflichtung zur Installation eines Funkrundsteuerempfängers
    Leitsatz: Verringert sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers wegen eines Verstoßes gegen seine Verpflichtung zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung, die es dem Netzbetreiber gestattet, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert zu reduzieren, gemäß § 6 Abs. 6, § 17 Abs. 1 EEG 2012 auf null, so kann der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber aufgrund des abschließenden Charakters der vorgenannten Bestimmungen unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung keinen Wertersatz für den eingespeisten Strom verlangen.
    BGH
    18.11.2015
  3. XII ZB 407/12 - Keine Fristenführung und Termineintragung durch Azubi
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt darf die Eintragung von Fristen und Terminen grundsätzlich nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 22. April 2009 - IV ZB 22/08 - RuS 2009, 393).
    BGH
    11.11.2015
  4. V ZR 168/14 - Abwehranspruch gegen Niederschlagswasser vom Nachbargrundstück
    Leitsatz: Ein „Übertritt“ von Niederschlagswasser im Sinne des § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück (unterirdisch) vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.
    BGH
    12.06.2015
  5. V ZR 284/14 - Grenzen des Sondereigentums zieht der eingetragene Aufteilungsplan, erstmalige Herstellung einer „Grenzwand“ zwischen Sondereigentumseinheiten als Gemeinschaftsaufgabe
    Leitsatz: 1. Sondereigentum kann nur in den Grenzen entstehen, die sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergeben. 2. Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die zwei Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist unabhängig von der dinglichen Zuordnung der herzustellenden Wand Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer. 3. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn die tatsächliche Bauausführung nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht. 4. Ist den Vertragsparteien bei der Veräußerung von Wohnungseigentum nicht bekannt, dass das Sondereigentum in größerem Umfang entstanden ist, als es die tatsächliche Bauausführung erkennen lässt, erlaubt eine vor Vertragsschluss erfolgte Besichtigung des Kaufobjekts nicht den Schluss, dass die Auflassung auf das Sondereigentum in den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen beschränkt worden ist.
    BGH
    20.11.2015
  6. V ZR 203/14 - Beginn der Zustellungsverzögerung, Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel
    Leitsatz: Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Mehrheitseigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet (Abgrenzung und Fortführung von Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512).
    BGH
    25.09.2015
  7. VIII ZR 288/14 - Zulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz, Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln nicht ohne zeitliche Begrenzung
    Leitsatz: 1. Nicht beweisbedürftiges neues Vorbringen hat das Berufungsgericht ohne Weiteres seiner Entscheidung zugrunde zu legen.2. Das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache kann nicht ohne zeitliche Begrenzung geltend gemacht werden; der insgesamt einbehaltene Betrag muss in einer angemessenen Relation zu der Bedeutung des Mangels stehen (Bestätigung von Senatsurteil GE 2015, 1089). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    27.10.2015
  8. XII ZR 23/15 - Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Prozess
    Leitsatz: Wenn der im Tatbestand wiedergegebene Parteivortrag in den Entscheidungsgründen nicht berücksichtigt wird, liegt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    30.09.2015
  9. XII ZR 114/14 - Schriftform bei geringfügiger Mieterhöhung und Umbaumaßnahmen
    Leitsatz: a) Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar. b) Zur Frage, wann eine Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehindert ist, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen. c) Zur Formbedürftigkeit von Vereinbarungen zu am Mietobjekt durchzuführenden Um- und Ausbaumaßnahmen.
    BGH
    25.11.2015
  10. V ZR 84/14 - Kostenerstattung im Rahmen der Vermögensübertragung, Grundstücksrückgabe, Modernisierung, Instandsetzung, Herausgabe von Mieten, pauschalierte Verwaltungskosten, Erhaltungsaufwand, Mermögenssrückgabe
    Leitsatz: a) Bauliche Investitionen des Verfügungsberechtigten zur Wohnraummodernisierung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c InVorG sind - auch wenn sie anlässlich gebotener Instandsetzungen erfolgten - keine zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögensgegenstands erforderlichen Maßnahmen im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b VermG. b) Macht der Verfügungsberechtigte den Anspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG gegen den Berechtigten geltend, muss er sich auch die Mieten aus der Zeit vom 3. Oktober 1990 bis zum 30. Juni 1994 anrechnen lassen. c) Der Verfügungsberechtigte kann gegenüber dem Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der Mieten nicht mit pauschalierten Verwaltungskosten (§ 26 Abs. 2 II. BV) für leer stehende Wohnungen aufrechnen.
    BGH
    17.07.2015