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Urteil Keine Fristenführung und Termineintragung durch Azubi
Schlagworte
Keine Fristenführung und Termineintragung durch Azubi
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt darf die Eintragung von Fristen und Terminen grundsätzlich nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 22. April 2009 - IV ZB 22/08 - RuS 2009, 393).
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