Urteil Zulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz, Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln nicht ohne zeitliche Begrenzung
Schlagworte
Zulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz, Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln nicht ohne zeitliche Begrenzung
Leitsätze
1. Nicht beweisbedürftiges neues Vorbringen hat das Berufungsgericht ohne Weiteres seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
2. Das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache kann nicht ohne zeitliche Begrenzung geltend gemacht werden; der insgesamt einbehaltene Betrag muss in einer angemessenen Relation zu der Bedeutung des Mangels stehen (Bestätigung von Senatsurteil GE 2015, 1089).
(Leitsätze der Redaktion)
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