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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 555 von 555)

  1. 232 C 43/15 - Kündigung bei Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Wohnt einer von mehreren Mietern nicht (oder nicht mehr) unter der Anschrift der vermieteten Wohnung, ohne dem Vermieter eine andere Wohnanschrift mitgeteilt zu haben, ist eine an alle Mieter adressierte Kündigung, die unter der Anschrift der vermieteten Wohnung zugestellt wurde, gleichwohl wirksam.2. Trotz der derzeit schwierigen Wohnungssuche in Berlin ist einem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist nicht zu bewilligen, wenn er mehrfach mit Mietzahlungen in Verzug geraten und ihm das Räumungsbegehren des Vermieters seit Monaten bekannt ist. (Leitsatz zu 1 vom Einsender, zu 2 von der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    03.07.2015
  2. 233 C 543/14 - Keine Sicherheitsleistung für behindertengerechten Umbau bei fehlender Rückbaupflicht
    Leitsatz: 1. Beginn und Dauer einer beabsichtigten Mietermodernisierung müssen nicht im Klageantrag angegeben sein.2. Die Installation einer Einbaubadewanne statt einer freistehenden Badewanne stellt eine dauerhafte Wertverbesserung dar.3. Hat der Mieter diese Modernisierung mit Zustimmung des Vermieters selbst durchgeführt, ist er nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum Rückbau verpflichtet.4. Liegt der Einbau schon über 25 Jahre zurück und ist die Badewanne verbraucht, kann nach Treu und Glauben der behinderte Mieter eine Step-in-Badewanne ohne Sicherheitsleistung einbauen lassen, da er nicht zum Rückbau verpflichtet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    06.10.2015
  3. 31 C 256/14 - Geplanter Balkon als Zusicherung bei Wohnungsvermietung
    Leitsatz: Ein in einem Mietvertrag ausdrücklich als mitvermieteter „Balkon geplant" gilt als Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB, so dass spätestens ein Jahr nach Übergabe der Räume dieser Balkon auch durch den Vermieter zu errichten ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.05.2015
  4. 34 C 93/12 - Einfriedungspflicht des Nachbarn, Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
    Leitsatz: 1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine „Einfriedung“ im Sinne des Nachbarrechts. 2. Zur Frage, inwieweit eine Einfriedungspflicht des Grundstücksnachbarn gemäß dem Landes-Nachbarrecht i. V. m. Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der „freien Landschaft“ im Sinne des § 59 BNatschG i. V. m. den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    05.08.2015
  5. 73 C 936/13 - Ungedämmte Heizungsrohre im Mauerwerk, Einrohrheizung
    Leitsatz: 1. Eine ungedämmte Rohrleitung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV liegt entgegen dem Wortlaut dieser Vorschrift auch dann vor, wenn die Leitungen nicht offen im Raum geführt werden, sondern von Mauerwerk umhüllt verlegt sind.2. Der Verbrauchsanteil der Heizkosten muss nach § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV nach allgemein anerkannten Regeln der Technik (hier: VDI 2077, Beiblatt Rohrwärme) bestimmt werden, wenn der an den Heizkörpern durch elektronische Heizkostenverteiler erfasste Verbrauchswärmeanteil deutlich unter dem nach der Richtlinie maßgeblichen Quotienten von 0,34 liegt; bei einer deutlichen Unterschreitung dieses Grenzwertes reduziert sich das in § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV mit dem Wort „kann“ dem Vermieter zugewiesene Ermessen auf null. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Augsburg
    28.10.2015