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Urteil Einfriedungspflicht des Nachbarn, Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Schlagworte
Einfriedungspflicht des Nachbarn, Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Leitsatz
1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine „Einfriedung“ im Sinne des Nachbarrechts.
2. Zur Frage, inwieweit eine Einfriedungspflicht des Grundstücksnachbarn gemäß dem Landes-Nachbarrecht i. V. m. Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der „freien Landschaft“ im Sinne des § 59 BNatschG i. V. m. den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.
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