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Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 555)

  1. 5 C 4/15 - Mietminderung bei Kellerfeuchte
    Leitsatz: 3 % anteilige Mietminderung für einen feuchten Keller sind angemessen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    31.03.2015
  2. 5 C 267/15 - Kein Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zur Mieterhöhung
    Leitsatz: Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§ 312c BGB) gilt nicht für die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    27.10.2015
  3. 106 C 341/15 - Einstweilige Verfügung gegen Modernisierungsarbeiten im Außenbereich, Entfallen des Verfügungsgrundes durch zu langes Zuwarten
    Leitsatz: Eine Besitzstörung des Mieters ist nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich im Außenbereich eine Wärmedämmung unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen und technischen Vorschriften anbringt. Ein Verfügungsgrund entfällt, wenn der Mieter nach der Modernisierungsankündigung des Vermieters lange mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zuwartet (Selbstwiderlegung). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    30.11.2015
  4. 104 C 85/15 - Kein Anspruch auf luftdicht schließende Holzrahmenfenster, geringfügiger Schimmelbefall als rein optische Beeinträchtigung löst keine Minderung aus, Mangelbegriff
    Leitsatz: 1. Nicht jeder suboptimale Zustand stellt einen Mangel der Mietsache dar. Unter einem Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB ist vielmehr nur eine negative Abweichung des bestehenden Zustands des Mietobjekts vom vertraglich geschuldeten Zustand zu verstehen.2. Der geschuldete Zustand ist im Allgemeinen derjenige, der bei der Übergabe des Mietobjekts vorgelegen hat bzw. von dessen Bestehen der Mieter ausgehen durfte. 3. Die Mietminderung bemisst sich nach der objektiven Beeinträchtigung des Wohngebrauchs; individuelle Besonderheiten sind weder zugunsten noch zu Lasten des Mieters zu berücksichtigen; bei einem Gebäude aus den 1970er Jahren darf ein Mieter konstruktions- und materialbedingt keine luftdicht schließenden Dachfenster erwarten.4. Geringfügiger Schimmelbefall an einem Küchenfenster (hier: Dachflächenfenster), eine beginnende Ablösung von Tapeten im Fensterbereich, ein abgetrockneter, handtellergroßer Wasserfleck oder ein 7 x 13 cm großer Feuchtigkeitsfleck im Decken-/Wandbereich des Badezimmers berechtigen als nur geringfügige optische Beeinträchtigungen nicht zu einer Mietminderung.5. Eine mieterseits behauptete Dauerbeleuchtung im Treppenhaus stellt keinen Mangel einer Wohnung im Dachgeschoss dar.6. Zur Minderungsquote bei Ausfall des Aufzuges bei einer Dachgeschosswohnung.7. Verursacht der Mieter durch einen Lastschriftwiderspruch die Rückbuchung der eingezogenen Miete, hat er die dem Vermieter dadurch entstehenden Bankrücklastkosten zu erstatten. Bankrücklastkosten in Höhe von 8,10 € sind üblich. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Schöneberg
    26.08.2015
  5. 11 C 340/14 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung trotz nicht nachvollziehbarem Verteilerschlüssel; Bezugnahme auf Erläuterung des Verteilerschlüssels aus Vorjahresabrechnung
    Leitsatz: Eine Nebenkostenabrechnung mit aus sich heraus nicht selbsterklärenden Verteilerschüsseln (hier: Angabe von Zahlenkombinationen) ist schon dann formell wirksam, wenn der Vermieter diese Verteilerschlüssel bereits in der Vorjahresabrechnung nachvollziehbar erläutert hatte. Auf die streitige Frage, ob auch der streitgegenständlichen Nebenkostenabrechnung ein Blatt mit den Erläuterungen der Bedeutung der als Verteilerschlüssel angegebenen Zahlenkombination beigefügt war, kommt es daher nicht an, denn der Mieter ist durch Rückgriff auf die Vorjahresabrechnung ohne Weiteres in der Lage, zu ermitteln, nach welchen Verteilerschlüsseln die jeweiligen Nebenkosten umgelegt wurden. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Schöneberg
    15.04.2015
  6. 8 C 149/15 - Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Einrohrringheizung nach dem Rietschel-Henneberg-System
    Leitsatz: 1. Bei Gebäuden mit überwiegend freiliegenden ungedämmten Heizrohren kann der Wärmeverbrauch auch durch Anbringen von Heizkostenverteilern an den vorhandenen Rohrleitungen ermittelt werden.2. § 7 Abs. 1 Satz 3 der Heizkostenverordnung ist verfassungskonform.3. Dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung in der Heizperiode heiß werden und ihre Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, ist dieser Heizungsart systemimmanent und selbst dann kein Mietmangel, wenn Innentemperaturen von 24 bis 26 °C erreicht werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.07.2015
  7. 15 C 353/14 - Keine Mietminderung bei erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Bauarbeiten im Nachbarhaus
    Leitsatz: Eine Mietminderung wegen Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück kommt nicht in Betracht. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Schöneberg
    22.09.2015
  8. 120 C 51/15 (05) - Mietbürgschaft neben Barkaution wirksam
    Leitsatz: 1. Eine unzulässige Übersicherung im Sinne des § 551 BGB liegt nicht vor, wenn nicht der Mieter, sondern ein Dritter eine zusätzliche Mietsicherheit leistet.2. Es kommt nicht darauf an, ob eine Bürgschaft, die neben der Barkaution vereinbart wird, unaufgefordert angeboten wurde (Abgrenzung zu BGH, IX ZR 16/90), da es nicht nur dem wohlverstandenen Interesse des Mieters entspricht, eine Kündigung abzuwenden und die Wohnung zu behalten (BGH, VIII ZR 379/12), sondern auch die Wohnung überhaupt zu erhalten. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Saarbrücken
    28.05.2015
  9. 100 C 248/14 - Reservierungsvereinbarung als Formularklausel unwirksam
    Leitsatz: Eine Entgeltverpflichtung in einer Reservierungsvereinbarung über eine zu errichtende Eigentumswohnung verstößt als Allgemeine Geschäftsbedingung gegen § 307 BGB und kann auch nicht teilweise als Vereinbarung für Aufwendungsersatz aufrechterhalten werden (Anschluss an BGH NJW 2010, 3568). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    21.01.2015
  10. 9 C 307/14 - Befristeter Mietvertrag
    Leitsatz: Eine wirksame Befristung wegen vorgesehener Modernisierungsarbeiten setzt die genaue Mitteilung der im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen voraus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    24.03.2015