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  1. 5 U Lw 85/14 - AGB, Landpachtvertrag, Vorpachtrecht
    Leitsatz: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Landpachtvertrages kann ohne nähere Regelungen zu dessen Inhalt zugunsten des Pächters als Verwender ein Vorpachtrecht nicht wirksam eingeräumt werden.
    OLG Brandenburg
    16.07.2015
  2. 8 W 45/15 - Einschränkung des Mietminderungsrechts und der Aufrechnung durch Formularklausel, Ausübung des Vermieterpfandrechts keine Wegnahmeabwendung gegen Entschädigung, Verjährungsfrist für Wegnahmerecht des Mieters läuft ab tatsächlichem rechtlichen Mietende
    Leitsatz: 1. Die Klausel „Eine Minderung der Mietzahlungen … ist nur möglichbei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen“ ist nicht nach § 307 BGB unwirksam.2. Die Beschränkung des Minderungsrechts wirkt nach Mietvertragsende fort.3. Die Ausübung eines Vermieterpfandrechts an einer wegnehmbaren Einrichtung des Mieters beinhaltet nicht die Erklärung, dass der Vermieter die Wegnahme gegen Entschädigungszahlung abwenden will (§§ 552 Abs. 1, 539 Abs. 2 BGB). Nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist für das Wegnahmerecht des Mieters kommt ein gesetzlicher Zahlungsanspruch des Mieters wegen des Zurücklassens der Einrichtung nicht mehr in Betracht, da mit Verjährung des Wegnahmerechts ein dauerndes Besitzrecht des Vermieters entsteht. Die materiell-rechtlichen Wirkungen des Verjährungseintritts sind von Amts wegen zu berücksichtigen, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Vermieter auf Verjährung berufen hat. Die Verjährung beginnt mit dem tatsächlichen rechtlichen Ende des Mietverhältnisses. Sie wird weder durch einen Streit der Vertragsparteien über die Wirksamkeit einer Kündigung des Vermieters noch durch die Ausübung des Vermieterpfandrechts an der Einrichtung gehemmt.4. Ein Bereicherungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter unter dem Aspekt, dass dieser wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung in den Genuss von wertsteigernden Investitionen des Mieters kommt, besteht nur in Höhe einer Ertragswertsteigerung. Diese setzt voraus, dass der Vermieter wegen der Investitionen eine höhere Miete als diejenige erlösen kann, die er nach dem bisherigen Vertrag erhalten hat. Die bloße Erhöhung des Ertragswerts durch die Investition begründet noch keinen Bereicherungsanspruch. (Nichtamtliche Leitsätze)
    KG
    13.07.2015
  3. 8 U 15/15 - Allgemeine Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, Selbsthilferecht und verbotene Eigenmacht beim Vermieterpfandrecht, Unpfändbarkeit der Betriebsmittel
    Leitsatz: 1. Zur Frage eines Selbsthilferechts des Vermieters gemäß § 562 b BGB durch Zuparken der Grundstückszufahrt.2. Zur Unpfändbarkeit der Betriebsmittel einer Kfz-Werkstatt gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. (Nichtamtliche Leitsätze)
    KG
    13.07.2015
  4. 9 U 1/13 Baul - Planungsrechtliche Änderung, wertmindernder Eingriff
    Leitsatz: Entfällt eine planungsrechtlich zulässige bauliche Nutzung nach sieben Jahren durch eine planungsrechtliche Änderung, ist der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher nicht zu entschädigen, sondern nur ein wertmindernder Eingriff in die ausgeübte Nutzung (§§ 95 Abs. 2 Nr. 7, 42 Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB dahin, dass die Vorschrift bei sog. isolierten eigentumsentziehenden Eingriffen nicht anzuwenden sei, ist im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - nicht zulässig. Sie ist auch nicht geboten, weil es sich bei der Regelung des § 42 Abs. 3 BauGB um eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt und gegen unzulässige Planänderungen verwaltungsgerichtlicher Primärrechtsschutz besteht.
    KG
    10.07.2015
  5. 4 U 175/13 - Verjährung auf die Sekunde genau
    Leitsatz: Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind, wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen, das Empfangsgerät des Gerichts als Empfangszeit spätestens 23.59 Uhr ausweisen muss. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    07.07.2015
  6. 1 VA 25/14 - Automatisierte Grundbuchauskunft, Widerruf der Genehmigung
    Leitsatz: 1. Der Genehmigung zur Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 GBO kann ein Widerrufsvorbehalt für den Fall der Nichtzahlung der Abrufgebühren beigefügt werden. Technische Schwierigkeiten beim Abruf von Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch berechtigen grundsätzlich nicht, die Kostenrechnungen der Justizverwaltung einseitig zu kürzen. Einwendungen gegen die Kostenrechnungen können im Verfahren nach § 22 JVKostG geltend gemacht werden. 2. Die Landesjustizverwaltung ist berechtigt, bei wiederholten Verstößen gegen die Zahlungspflicht die Genehmigung zur Teilnahme am automatisierten Datenübermittlungsverfahren zu widerrufen. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    KG
    07.07.2015
  7. 1 W 558/14 - Erneuter Nachweis der Abgeschlossenheit bei Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
    Leitsatz: Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12). Ein solcher Zusammenhang besteht nicht bei nachträglicher Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird, die von der Grundbucheintragung abweichende Abgrenzungen des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentums ausweist.
    KG
    01.07.2015
  8. 4 Ws 32/15 REHA - Unterbringungsbedingungen in den Spezialheimen der DDR, mündliche Erörterung
    Leitsatz: Die während der Unterbringung eines Betroffenen in einem Spezialkinderheim in der DDR obwaltenden Umstände sind im Rehabilitierungsverfahren rechtlich ohne Belang. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    25.06.2015
  9. 5 W 45/15 - Löschung eines eingetragenen Rechts
    Leitsatz: Zur Löschung eines im Grundbuch zugunsten einer Gemeinschaft von Gläubigern nach § 428 BGB eingetragenen Rechts an einem Grundstück ist die Bewilligung aller Gesamtgläubiger nach § 19 GBO erforderlich, sofern sich aus dem Schuldverhältnis zwischen den Gesamtgläubigern etwas anderes nicht ergibt (Abweichung von KG, JW 1937, 3158 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. September 2013 - 3 W 52/13).
    OLG Brandenburg
    16.06.2015
  10. 6 U 34/13 - Wegfall der Geschäftsgrundlage, Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, zwischen der Ausfallbürgin und dem Rückbürgen, die die Bürgschaftspflichten in den Jahren 1992/1993 zum Zwecke der Förderung der Errichtung von Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus übernommen hatten:Die Ausfallbürgin, die sich gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut in voller Höhe verbürgt hat, kann von dem Rückbürgen, der sich ihr gegenüber zu 50 % verpflichtet hat, nicht nach § 313 BGB eine Anpassung der Rückbürgenhaftung auf 100 % verlangen, wenn der Rückbürge die (zusätzliche) landeseigene Förderung mittels Aufwendungsbeihilfen nach dem Auslaufen des betr. Förderprogramms nicht fortführt und der Hauptschuldner anschließend zahlungsunfähig wird. Dem steht die Vorhersehbarkeit dieser eingetretenen Änderung für die Ausfallbürgin im vorliegenden Fall entgegen, wobei es insoweit maßgeblich auf die Umstände zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rückbürgschaftsvertrages ankommt. Abgesehen davon setzt eine Anpassung voraus, dass die Vertragsbestimmung, deren Änderung begehrt wird, ursächlich auf der geltend gemachten Fehlvorstellung beruht, und dass es unzumutbar ist, an dem Rückbürgschaftsvertrag mit dem vertraglich festgelegten Inhalt festzuhalten. An beidem fehlt es.
    KG
    02.06.2015