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VIII ZR 281/13 - Kündigung wegen nicht geduldeter Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten; Pflichtverletzung; verweigerte DuldungLeitsatz: a) Eine Kündigung des Vermieters wegen der Verletzung der Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten zu dulden, kommt nicht erst dann in Betracht, wenn der Vermieter gegen den Mieter vor Ausspruch der Kündigung einen (rechtskräftig) titulierten Duldungstitel erstritten hat. b) Dem Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses vielmehr auch schon vor Erhebung einer Duldungsklage und Erwirkung eines Titels unzumutbar sein mit der Folge, dass eine fristlose Kündigung das Mietverhältnis beendet; gleichermaßen kann die verweigerte Duldung eine derart schwere Vertragsverletzung sein, dass (auch) eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. c) Ob das Mietverhältnis nach verweigerter Duldung durch den Mieter aufgrund der ausgesprochenen Kündigung sein Ende gefunden hat, hat der Tatrichter allein auf der Grundlage der in § 543 Abs. 1 BGB bzw. in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB genannten Voraussetzungen unter Abwägung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände zu prüfen.BGH15.04.2015
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VIII ZR 59/14 - Beschränkte Geltendmachung von Einwendungen gegen Preiserhöhungen aufgrund unwirksamer Preisgleitklauseln in langjährigen EnergielieferungsverträgenLeitsatz: a) Bei langjährigen Energielieferungsverträgen, bei denen der Kunde längere Zeit Preiserhöhungen unbeanstandet hingenommen hat und nun auch für länger zurückliegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend macht, ist die durch die Unwirksamkeit oder die unwirksame Einbeziehung einer Preisanpassungsklausel entstandene Regelungslücke regelmäßig im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dadurch zu schließen, dass der Kunde die Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnungen, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Bestätigung der st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 21 ff. [Gas]; vom 15. Januar 2014 - VIII ZR 80/13, NJW 2014, 1877 Rn. 20, 23 [Strom]; vom 24. September 2014 - VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639 Rn. 16 ff. [Fernwärme]; vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 370/13, WM 2015, 306 Rn. 28 ff. [zur fehlenden Einbeziehung einer Preisanpassungsklausel]). b) Der danach maßgebliche Preis tritt endgültig an die Stelle des Anfangspreises. Die Wirkung einer einmal erforderlich gewordenen ergänzenden Vertragsauslegung ist folglich nicht auf den Zeitraum beschränkt, in dem das Versorgungsunternehmen aufgrund der widerspruchslosen Zahlungen des Kunden keinen Anlass hatte, das Bezugsverhältnis zu kündigen (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 1, 5, 32 f.; vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 52/12, juris Rn. 2, 7, 15, 19, und VIII ZR 305/11, juris Rn. 1 f., 15).BGH15.04.2015
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EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk; zulässige Stromzähler bei Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen einer Contracting-Lösung; BHKW; LichtblickLeitsatz: 1. Der von einer Missbrauchsverfügung nach § 31 EnWG betroffene Netzbetreiber kann sich im anschließenden gerichtlichen Verfahren nicht darauf berufen, dass es dem Antragsteller an der Antragsbefugnis zur Einleitung des Besonderen Missbrauchsverfahrens gefehlt hat. 2. Ein dezentrales Messkonzept, bei dem der Stromzähler als Zweirichtungszähler unmittelbar in der Erzeugungsanlage eines Blockheizkraftwerks angebracht wird, verstößt nicht gegen die derzeit geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nicht gegen die im August 2011 herausgegebenen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4101 und VDE-AR 4105. 3. Das Verlegungsverlangen des Anschlussnehmers nach § 22 Abs. 2 Satz 5 NAV beinhaltet - bei Vorliegen der weiteren Tatbestandsvoraussetzungen - einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Bestimmung des konkreten Anbringungsorts der Mess- und Steuerungseinrichtung. Dem Netzbetreiber kommt kein „Vorrang" bei der Auswahl zwischen mehreren technisch unbedenklichen Anordnungsmöglichkeiten zu. 4. Eine einwandfreie Messung im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 5 NAV ist dann gewährleistet, wenn die jeweilige Messanordnung die zu erledigende Messaufgabe in Bezug auf die energiewirtschaftlich erforderlichen Messdaten korrekt erfüllt und hierbei die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden.BGH14.04.2015
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V ZR 216/13 - Eigentum an Grenzwand und Nachbarwand, Ufermauer an der Spree als Zubehör zur WasserstraßeLeitsatz: 1. An einer Grenzanlage im Sinne der §§ 921, 922 BGB besteht kein hälftiges Miteigentum, sondern entlang der Grundstücksgrenze lotrecht gespaltenes (Allein-) Eigentum der Nachbarn. 2. Gebäude im Sinne des § 912 BGB sind auch andere größere Bauwerke (z. B. Ufermauern an Bundeswasserstraßen), deren Beseitigung eine dem (Teil-) Abriss eines Gebäudes im engeren Sinne vergleichbare Zerschlagung wirtschaftlicher Werte bedeutete. 3. Das Eigentum des Bundes an einer ehemaligen Reichswasserstraße umfasst auch eine Ufermauer, wenn diese am 1. April 1921 den Zwecken und der Verwaltung der Wasserstraße gewidmet war und für deren Zwecke dauernd erforderlich ist.BGH27.03.2015
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V ZR 296/13 - Auswechslung gesicherter Forderungen; Unterwerfungserklärung; fortbestehende Grundschuld; Vollstreckung aus zurückgegebenen TitelnLeitsatz: Übergibt der Grundschuldgläubiger die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und den Grundschuldbrief samt einer Löschungsbewilligung an den Schuldner, nachdem dieser die gesicherte Schuld getilgt hat, können sich die Parteien bei Fortbestehen der Grundschuld formlos darüber einigen, dass die Vollstreckung aus dem Titel erneut möglich sein soll. Hiervon ist in aller Regel auszugehen, wenn die Parteien vereinbaren, dass die Grundschuld wiederum eine Darlehensverbindlichkeit sichern soll.BGH27.03.2015
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VII ZR 92/14 - Unangemessene Gewährleistungsbürgschaft im Bauvertrag; endgültige Übersicherung; fiduziarische Sicherheit; FreigabeverpflichtungLeitsatz: a) Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers eines Bauvertrages enthaltene Klausel über eine Gewährleistungsbürgschaft „Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können" benachteiligt den Unternehmer unangemessen und ist daher unwirksam. b) Bei Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit für die vertragsgemäße und mängelfreie Ausführung der Leistungen hat der Besteller regelmäßig nach Ablauf der vereinbarten Frist eine Bürgschaft insoweit freizugeben, als zu diesem Zeitpunkt keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen.BGH26.03.2015
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VII ZR 347/12 - Keine Verjährungshemmung bei Nichtbetreiben des Verfahrens zur Reduzierung des ProzesskostenrisikosLeitsatz: Ein zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führender triftiger Grund liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Gläubiger nach einer Bezifferung seiner Schadensersatzansprüche im Mahnverfahren zur Reduzierung seines Prozessrisikos diese Ansprüche im Streitverfahren nicht in voller Höhe geltend macht, um das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens abzuwarten.BGH26.03.2015
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VIII ZR 109/14 - Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher; Unternehmer; gewerbliche Tätigkeit; gewerbliche Zwecke; Preisanpassungsklausel; Verbrauchereigenschaft färbt abLeitsatz: 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. 2. Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten - wie etwa einem Energielieferungsvertrag zur Deckung des eigenen Bedarfs - handelt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder und damit nicht zu gewerblichen Zwecken.BGH25.03.2015
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VIII ZR 243/13 - Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher; Unternehmer; gewerbliche Tätigkeit; gewerbliche Zwecke; Preisanpassungsklausel; Verbrauchereigenschaft färbt abLeitsatz: 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. 2. Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten - wie etwa einem Energielieferungsvertrag zur Deckung des eigenen Bedarfs - handelt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder und damit nicht zu gewerblichen Zwecken.BGH25.03.2015
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VIII ZR 360/13 - Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher; Unternehmer; gewerbliche Tätigkeit; gewerbliche Zwecke; Preisanpassungsklausel; Verbrauchereigenschaft färbt abLeitsatz: 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. 2. Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten - wie etwa einem Energielieferungsvertrag zur Deckung des eigenen Bedarfs - handelt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder und damit nicht zu gewerblichen Zwecken.BGH25.03.2015