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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 613)

  1. VI ZB 59/12 - Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens; Rechtsstreit; Kostenfestsetzungsverfahren
    Leitsatz: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder im Rechtsstreit noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegten Privatgutachtens.
    BGH
    26.02.2013
  2. VII ZB 2/12 - „Prozent” statt „Prozentpunkte”
    Leitsatz: Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch „8 % Zinsen über dem Basiszinssatz" ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahin gehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind.
    BGH
    07.02.2013
  3. VII ZR 47/11 - Durchgriffshaftung des Geschäftsführers für Baugeld; Bauforderung
    Leitsatz: a) Das Bauforderungssicherungsgesetz in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung ist anwendbar, wenn die pflichtwidrige Tathandlung nach dem 31. Dezember 2008 erfolgt. b) Der Begriff der Herstellung oder des Umbaus eines Baues im Sinne von § 1 BauFordSiG ist nicht auf Gebäude beschränkt, sondern mit der Herstellung oder dem Umbau eines Bauwerks gleichbedeutend.
    BGH
    24.01.2013
  4. VII ZR 128/12 - Rubrumsberichtigung; Namensänderung; falsche Person
    Leitsatz: Zur Auslegung, wer Beklagter eines Rechtsstreits ist, wenn als Beklagte eine existierende juristische Person formal korrekt bezeichnet worden ist, der Kläger aber geltend macht, tatsächlich habe er eine andere, ebenfalls existierende juristische Person ähnlichen Namens mit gleicher Anschrift in Anspruch nehmen wollen.
    BGH
    24.01.2013
  5. EnVR 10/12 - Photovoltaik-Anlage; Eigenmessung eingespeister Strommengen durch Anlagenbetreiber; Einspeisevergütung; Strommessung
    Leitsatz: Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.
    BGH
    26.02.2013
  6. III ZR 417/12 - Darlegungslast mit neuem Vertragsschluss bei Änderung des bisherigen Nutzungsvertrags mit VKSK über Kleingartenparzelle; Vertragsänderung; Novation; Schuldumschaffung; Nutzungsvertrag über Kleingartenparzelle; Nutzungsvertrag mit VKSK
    Leitsatz: Bei der Abgrenzung zwischen einer Vertragsänderung und einer Novation ist die anerkannte Auslegungsregel zu beachten, dass bei der Feststellung des Willens der Parteien, das alte Schuldverhältnis (hier: Nutzungsvertrag mit VKSK über Kleingartenparzelle) aufzuheben und durch ein neu begründetes Rechtsverhältnis zu ersetzen, im Hinblick auf die damit verbundenen einschneidenden Folgen große Vorsicht geboten ist und von einer Novation nur ausnahmsweise ausgegangen werden darf, sofern die Parteien einen solchen Willen unzweifelhaft zum Ausdruck bringen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.03.2013
  7. V ZB 18/12 - Zwangsversteigerungsverfahren; Ablöserecht des Zwischenrechtsinhabers
    Leitsatz: Bei der Ablösung von Rechten braucht sich der Inhaber eines Zwischenrechts die Rangänderungen, die erst nach der Eintragung seines Rechts in das Grundbuch wirksam geworden sind, nicht entgegenhalten lassen. Er kann unabhängig davon, aus welchem der nach der Rangänderung vorrangig gewordenen Rechte die Vollstreckung in das Grundstück betrieben wird, das vorrangige Recht insgesamt ablösen. Dabei geht das abgelöste Recht gemäß § 1150, § 268 Abs. 3 Satz 1 BGB mit dem Inhalt und dem Rang auf den Ablösenden über, den dieses Recht im Zeitpunkt der Eintragung des Zwischenrechts hatte.
    BGH
    28.02.2013
  8. V ZR 14/12 - Fotografieren von Bauwerken auf Grundstücken bei gestattetem Grundstückszugang; kommerzielle Verwertung von Fotos; Zutritt; Zuweisungsgehalt des Grundeigentums; Umfang von Eigentümerrechten
    Leitsatz: Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749).
    BGH
    01.03.2013
  9. VII ZR 162/12 - Allgemeine Geschäftsbedingungen; Lieferung und Einbau einer Küche; unwirksame Klausel über Zahlung des Kaufpreises für eine Einbauküche bei Lieferung; mit Einbau gekoppelter Erwerb einer Küche; keine Umdeutung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in Individualvereinbarung allein durch nachträgliche Änderung; Klauseldisposition
    Leitsatz: a) Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen." ist unwirksam. b) Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff. BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Klausel nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat.
    BGH
    07.03.2013
  10. VIII ZR 52/12 - Unwirksame Preisänderungsklausel in Gaslieferungsvertrag; Frist zur Geltendmachung unwirksamer Gaspreisklausel; Sonderkundenvertrag; Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlung
    Leitsatz: a) Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.). b) Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. c) Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).
    BGH
    23.01.2013