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Urteil Photovoltaik-Anlage
Schlagworte
Photovoltaik-Anlage; Eigenmessung eingespeister Strommengen durch Anlagenbetreiber; Einspeisevergütung; Strommessung
Leitsatz
Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.
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