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Suchergebnis Urteilssuche (5 Urteile)

  1. 2-13 S 13/21 - Vergleich der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Verwalter
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an eine Beschlussfassung über einen Vergleich der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Verwalter.
    LG Frankfurt/Main
    14.06.2021
  2. 2-13 S 21/22 - Ausgleichsanspruch im Rahmen der Kosten des Anfechtungsverfahrens
    Leitsatz: Wenn ein beklagter Wohnungseigentümer des alten Beschlussanfechtungsverfahrens einen gegen ihn gerichteten (§ 100 Abs. 1 ZPO) Kostenerstattungsanspruch des siegreichen Anfechtungsklägers erfüllt, hat er gegen die übrigen Beklagten keinen Ausgleichsanspruch nach dem Schlüssel des § 16 Abs. 2 WEG a.F.
    LG Frankfurt/Main
    21.07.2022
  3. 2-13 S 95/21 - Notwendige Angabe der Klägeranschrift, Wegfall der Prozessführungsbefugnis durch Verwaltererklärung
    Leitsatz: 1. Gibt die Klägerin ohne nachvollziehbaren Grund ihre Anschrift nicht an, sondern beschränkt sich auf die Angabe eines Dienstleistungsunternehmens, welches Post an sie weiterleitet, ist die Klage unzulässig. 2. Der Verlust der Prozessführungsbefugnis in Störungsabwehrklagen, die vor dem 1. Dezember 2020 erhoben worden sind, durch eine Erklärung des Verwalters über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
    LG Frankfurt/Main
    06.10.2022
  4. 1 S 271/97 - Verwalter; Wohnungseigentumsverwalter; Maklercourtage; Vermittlungsprovision; Provision; Wohnungsvermittlung
    Leitsatz: Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist nicht berechtigt, eine Vermittlerprovision von dem Mieter einer Eigentumswohnung zu verlangen, wenn er im Interesse des Vermieters typische Verwalterfunktionen hinsichtlich der im Sondereigentum stehenden Wohnung wahrnimmt.
    LG Kiel
    19.03.1998
  5. V ZR 191/15 - Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht durch gerichtliche Entscheidung
    Leitsatz: a) Die Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung begründet auch dann ein Sondernutzungsrecht und erfordert daher eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, wenn alle Wohnungseigentümer eine gleichwertige Fläche zur alleinigen Nutzung erhalten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167 f.).b) Eine Regelung, die im Interesse eines geordneten Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums dessen turnusmäßige Nutzung durch einzelne Wohnungseigentümer vorsieht, führt dagegen grundsätzlich nicht zu einem (befristeten) Sondernutzungsrecht; sie kann daher durch (Mehrheits-) Beschluss getroffen werden. c) Eine Vereinbarung kann durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG ersetzt werden, wenn einem Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ein Anspruch auf ihren Abschluss zusteht, die übrigen Wohnungseigentümer diesen nicht erfüllen und bei ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Spielraum besteht.
    BGH
    08.04.2016