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Urteil Ausgleichsanspruch im Rahmen der Kosten des Anfechtungsverfahrens


Schlagworte

Ausgleichsanspruch im Rahmen der Kosten des Anfechtungsverfahrens

Leitsatz

Wenn ein beklagter Wohnungseigentümer des alten Beschlussanfechtungsverfahrens einen gegen ihn gerichteten (§ 100 Abs. 1 ZPO) Kostenerstattungsanspruch des siegreichen Anfechtungsklägers erfüllt, hat er gegen die übrigen Beklagten keinen Ausgleichsanspruch nach dem Schlüssel des § 16 Abs. 2 WEG a.F.

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