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Urteil Ausgleichsanspruch im Rahmen der Kosten des Anfechtungsverfahrens
Schlagworte
Ausgleichsanspruch im Rahmen der Kosten des Anfechtungsverfahrens
Leitsatz
Wenn ein beklagter Wohnungseigentümer des alten Beschlussanfechtungsverfahrens einen gegen ihn gerichteten (§ 100 Abs. 1 ZPO) Kostenerstattungsanspruch des siegreichen Anfechtungsklägers erfüllt, hat er gegen die übrigen Beklagten keinen Ausgleichsanspruch nach dem Schlüssel des § 16 Abs. 2 WEG a.F.
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