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VIII ZR 117/21 - Kosten des Müllmanagements und der Rauchwarnmelder-WartungLeitsatz: a) Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. b) Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als „sonstige Betriebskosten“ i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umlegbar. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder (hier: § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO Bln), nach denen (öffentlich-rechtlich) die Wartung dem Mieter obliegt, nicht entgegen.BGH05.10.2022
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I-24 U 194/17 - Gewährleistungsansprüche, Verjährung, fiktive Mängelbeseitigungskosten, SchadensersatzLeitsatz: .... Februar 2018 (VII ZR 46/17) verbleibt es im...OLG Düsseldorf09.10.2018
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3 U 62/18 - Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung und NotarvertragLeitsatz: Angaben zur Beschreibung eines Grundstücks im Vorfeld des Vertragsschlusses, die im notariellen Vertrag keinen Niederschlag mehr finden, stellen in aller Regel keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.OLG Rostock19.12.2019
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4 U 2183/19 - Keine Beschaffenheitsgarantie auf Basis von ExposéangabenLeitsatz: 1. Die Angabe in einem Maklerexposé, ein Gebäude sei „mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“, stellt keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich der Wohn- und Sanierungsstandards dar. 2. Enthält der notarielle Kaufvertrag keine Angaben zur geschuldeten Beschaffenheit eines Grundstücks, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm vereinbaren wollte.OLG Dresden16.01.2020
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67 S 178/23 - Mietminderung bei BaulärmLeitsatz: Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH zu baubedingten Umfeldmängeln der Mietsache weicht von der des XII. Zivilsenats des BGH - und den literarischen Äußerungen von dessen Senatsmitgliedern - ab.LG Berlin05.12.2023
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I-24 U 88/16 - Ersparte Mietaufwendungen, Nichtgebrauch der MietsacheLeitsatz: Zu den ersparten Aufwendungen, die sich der Vermieter bei persönlicher Verhinderung des Mieters nach § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die Miete anrechnen lassen muss, können auch Mietaufwendungen gehören, falls der Vermieter das Mietobjekt selbst von einem Dritten anmietet und ihm dafür wegen der Verhinderung seines Mieters keine Kosten entstehen.OLG Düsseldorf07.03.2017
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24 U 94/14 - Widerrechtlich abgestelltes FahrzeugLeitsatz: Zu den Ansprüchen des Grundbesitzers bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. (Leitsatz der Redaktion)KG15.02.2016
