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  1. XI ZR 500/11 - Unzulässig hohe Entgelte für Pfändungsschutzkonto; Kontoführungsgebühren; Neukunden; Umwandlung eines Girokontos
    Leitsatz: Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn hiernach - der Kunde bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ein über der für das Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder - das Kreditinstitut bei der Neueinrichtung eines Pfändungsschutzkontos ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt.
    BGH
    13.11.2012
  2. 8 K 4071/08.GI - Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht; Bestandsgebäude; Bestandsschutz; Eigentum; Gesamtnichtigkeit; Gleichheit; Heizung; Klimaschutzprogramm; Kohlendioxid; Konkurrierende Gesetzgebung; Nichtigkeit; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeit; Umweltbelastung
    Leitsatz: 1. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7.8.2008 (BGBl. I S. 1658) enthält hinsichtlich der Errichtung von Neubauten eine abschließende Regelung für die Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen. 2. Die (landesrechtliche) Regelung des § 81 Abs. 2 HBO ermächtigt Gemeinden, satzungsrechtliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Heizungsarten aufzustellen. Unter den Begriff „bestimmte Heizungsart" fällt auch die Solarthermie. Soweit eine Satzung diesbezüglich für Neubauten Regelungen enthält, ist sie kompetenzwidrig. 3. Die Einführung einer satzungsrechtlichen Solarthermiepflicht bedarf einer schonenden Übergangsregelung für Bestandsbauten, um dem grundrechtlichen Eigentumsschutz zu genügen.
    VG Gießen
    12.05.2010
  3. VIII ZR 105/07 - Modernisierungsankündigung durch vom Vermieter ermächtigten Grundstückskäufer; Grundrissänderung als Modernisierungsmaßnahme; Vermieterwechsel; Eigentumsübergang; Ermächtigung; Modernisierungsduldung; Grundbuchumschreibung; Vollmacht; abtretbares Gestaltungsrecht; Grundstückskauf; Wegfall eines Abstellraumes/einer Speisekammer; Trennung von Bad und WC
    Leitsatz: 1. Modernisierungsmaßnahmen nach § 554 Abs. 2 BGB muss der Mieter auch dann dulden, wenn sie im Fall des Verkaufs der Wohnung oder des Grundstücks schon vor der Grundbuchumschreibung von dem hierzu durch den Vermieter ermächtigten Käufer nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB angekündigt und durchgeführt werden. 2. Die Beurteilung, ob eine Umbaumaßnahme innerhalb der Wohnung, die mit einer Grundrissänderung verbunden ist, zur Verbesserung der Mietsache führt, ist aufgrund einer dem Tatrichter obliegenden Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.
    BGH
    13.02.2008
  4. VIII ZR 114/22 - Prüfung einer nicht zu rechtfertigenden Härte, Räumung, Suizidgefahr
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21, GE 2023, 37).
    BGH
    10.04.2024
  5. IX ZR 219/13 - Gebührenrechtliche Behandlung einer Sammelklage auf Schadensersatz aus Prospekthaftung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.
    BGH
    08.05.2014
  6. I ZR 160/07 - Sendender im Falle einer Kabelweitersendung; Einspeisung von Fernsehprogrammen in Gebäudenetze und Urheberrechtsabgabe; VG Media und Regio-Vertrag; Kabelfernsehen; Tele Columbus; Fernsehen in Hotels
    Leitsatz: a) Sendender i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 20 UrhG ist im Falle einer Kabelwei­tersendung allein derjenige, der darüber entscheidet, welche Funksendungen in das Kabel eingespeist und an eine Öffentlichkeit weitergeleitet werden, nicht dagegen derjenige, der lediglich die hierfür erforderlichen technischen Vorrichtungen bereit­stellt und betreibt. Überträgt der Betreiber eines Kabelnetzes Funksendungen durch Einspeisung in eine Kabelanlage aufgrund einer eigenen Entscheidung - und nicht lediglich als Dienstleister beim Signaltransport - weiter, sendet er selbst und ist dafür selbst urheberrechtlich verantwortlich. b) Der zwischen der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH (VG Media) und Kabelnetzbetreibern im Jahr 2003 geschlossene „Vertrag über die Vergütung der Nutzung der terrestrisch und satellitär herangeführten Programme der Hörfunk- und Fernsehunternehmen in den Breitbandkabeln der Kabelnetzbetreiber" (Regio-Vertrag) regelt auch das Recht, Sendesignale über Verteileranlagen in Gästezimmer von Beherbergungsbetrieben weiterzuleiten.
    BGH
    12.11.2009
  7. VIII ZR 337/11 - Vertragsannahmeklausel in Stromlieferungsverträgen; Sachschäden; Vermögensschäden; Vertragsangebot
    Leitsatz: a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, ist eine die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie sich hinsichtlich der Annahmefrist auf eine Wiedergabe des Regelungsgehalts des § 147 Abs. 2 BGB beschränkt. b) In solchen Verträgen hält die Klausel „Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften [das Energieversorgungsunternehmen] und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden ..." der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.
    BGH
    18.07.2012
  8. XII ZR 13/06 - Mietzahlung für Messestand nach grundlosem Rücktritt und Weitervermietung
    Leitsatz: 1. Ein Vertragsangebot ist auch dann rechtzeitig angenommen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB, wenn der Annehmende vorher darauf hingewiesen hatte, dass die Annahme erst nach mehreren Monaten erfolgen könne. 2. Der Mieter eines Messestandes, der sich grundlos weigert, den Mietvertrag zu erfüllen, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters, der den Messestand wegen dieser vertragswidrigen Weigerung des Mieters weitervermietet hat, auf § 537 Abs. 2 BGB beruft (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 122, 163). 3. Das gilt auch dann, wenn der Messestand unentgeltlich an einen Dritten überlassen wird und hierdurch Schadensersatzforderungen wegen Verletzung der Betriebspflicht wegen de vertragswidrigen Verhaltens des Mieters vermieden werden. (Leitsätze 1 und 3 von der Redaktion)
    BGH
    19.12.2007
  9. XI ZR 266/07 - Aufklärungspflicht; Kreditfinanzierte Kapitalanlagen; Haustürsituation; Kreditvermittler; Hausbank; Fondsbeteiligung; Anlagevermittler; Haustürwiderrufsgeschäfts
    Leitsatz: Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten worden ist.
    BGH
    23.09.2008
  10. XI ZR 74/06 - Fortbestehende Wirksamkeit der Vertretungsmacht bei Vollmachtsurkunde; Schadensersatz wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung; Boarding-House; Steuerersparnismodell; finanzierter Appartementkauf
    Leitsatz: a) Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat. b) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.
    BGH
    26.02.2008