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Urteil Gebührenrechtliche Behandlung einer Sammelklage auf Schadensersatz aus Prospekthaftung


Schlagworte

Gebührenrechtliche Behandlung einer Sammelklage auf Schadensersatz aus Prospekthaftung; Schrottimmobilien

Leitsatz

Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.

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