Urteil Gebührenrechtliche Behandlung einer Sammelklage auf Schadensersatz aus Prospekthaftung
Schlagworte
Gebührenrechtliche Behandlung einer Sammelklage auf Schadensersatz aus Prospekthaftung; Schrottimmobilien
Leitsatz
Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.
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