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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. 11 S 53/22 - Dach über Sondereigentum gehört zum Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Das Dach eines Flachdach-Anbaus einer WEG-Anlage gehört selbst dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn alle darunterliegenden Räume zu ein und derselben Sondereigentumseinheit gehören.2. Im Wege der Beschlussersetzungsklage kann auch auf bloßen Grundlagenbeschluss zu einer Erhaltungsmaßnahme beantragt werden.3. Rechtsmissbräuchliche Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers, wenn der Kostenanteil für den Verwaltungsaufwand von 9/10 auf 1/3 durch „verwaltungstechnische Zusammenfassung von Einheiten“ gedrückt werden soll.
    LG Karlsruhe
    08.03.2024
  2. 1 W 113/11 - Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches; altrechtliche Grundstücksbelastungen; Grundbuchberichtigung; Löschungsbewilligung; Baubeschränkung; Kielgan-Vierteil
    Leitsatz: Der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ist auch bei altrechtlichen Grundstücksbelastungen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen. Ausnahmen hiervon können dann in Betracht kommen, wenn Löschungsbewilligungen der Berechtigten nicht zu erlangen sind und eine Berichtigung des Grundbuchs ansonsten überhaupt nicht vorgenommen werden könnte. Ein solcher Ausnahmefall ist hinsichtlich der in Grundbüchern des sogenannten Kielgan-Viertels in Berlin seit dem 1. März 1869 eingetragenen Baubeschränkungen nicht gegeben, weil die Nachforschung nach den heutigen Berechtigten zwar aufwändig, jedoch nicht von vornherein aussichtslos ist.
    KG
    09.08.2012
  3. VIII ZR 276/23 - Ausnahme von Kündigungsbeschränkung bei Wohnungserwerb und Eigenbedarf, Cousins keine engen Familienangehörigen
    Der Fall: ...2023 - 67 S 119/23 - GE 2023, 1248). Nach...
    BGH
    10.07.2024
  4. X ZR 140/10 - Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung; Beginn der Zehnjahresfrist; Leistungszeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks
    Leitsatz: a) Bei der Schenkung eines Grundstücks genügt es zur Leistung des geschenkten Gegenstandes im Sinne von § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrages und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt eingereicht hat. b) Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB vorgesehenen Zehnjahresfrist wird nicht dadurch gehindert, dass sich der Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.
    BGH
    19.07.2011
  5. II B 78/23 (AdV) - Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell
    Leitsatz: Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.
    BFH
    27.05.2024
  6. VIII ZR 290/14 - Nachrüstpflicht für Rauchmelder, Normadressat, Duldung, Selbstvornahme durch Mieter, Bagatellmaßnahme
    Leitsatz: Den Einbau von Rauchwarnmeldern, die der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung - hier § 47 Abs. 4 Satz 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) - vornimmt, hat der Mieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.
    BGH
    17.06.2015
  7. 1 W 27-32/20 - Aufteilung auch der Zinsen bei Zwangssicherungshypothek auf mehrere Grundstücke
    Leitsatz: Sollen mehrere Grundstücke des Schuldners mit einer Zwangssicherungshypothek belastet werden, ist nicht nur der Betrag der Hauptforderung, sondern auch Zinsen, wenn sie als Nebenforderung geltend gemacht werden, auf die einzelnen Grundstücke zu verteilen. Erfolgt eine Verteilung nur hinsichtlich der Hauptforderung und werden ausgeurteilte Zinsen dann auf jedem der Grundstücke in voller Höhe eingetragen, entstehen die Sicherungshypotheken nur hinsichtlich der - entsprechend aufgeteilten - Hauptforderung.
    KG
    19.05.2020