« zurück zur Suche
Urteil Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung, Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers
Schlagworte
Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung, Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers
Leitsatz
Während der Frostperiode ist eine mindestens halbwöchentliche Kontrolle der Wasserleitungen bei einem Gebäude erforderlich, das zeitweise leer steht.
Der Versicherungsnehmer, der sehenden Auges jegliche Kontrolle im Winter unterlässt, handelt in außergewöhnlichem Maße grob fahrlässig, so dass wie bei bedingtem Vorsatz der Versicherer zur vollständigen Leistungskürzung berechtigt ist.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
