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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 678)

  1. 55 S 346/11 - Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung in WEG
    Leitsatz: Ein Jahresabrechnungsbeschluss widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn a) bereits früher abgerechnete Ausgaben und Einnahmen nochmals in eine folgende Jahresabrechnung ohne besondere Erklärung eingestellt werden, b) Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage als Ausgaben verbucht werden, obwohl sie in der Gemeinschaftskasse verbleiben.
    LG Berlin
    19.10.2012
  2. 63 S 177/12 - Mieterhöhungsverlangen; Textform; Nennung der natürlichen Person
    Leitsatz: Für die Wahrung der Textform des Mieterhöhungsverlangens genügt die Angabe des Namens der die Erklärung abgebenden juristischen Person; der Nennung der natürlichen Person, die die Erklärung abgefasst oder veranlasst hat, bedarf es nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.11.2012
  3. 63 S 252/12 - Modernisierungsmieterhöhung; Umlage der Modernisierungskosten; Abzug von fiktiven Instandhaltungskosten; nicht umlagefähige Sockelkosten (für Gerüst, Plane, Fangnetz, Entfernung des Altputzes); Wärmedämmung
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ist formell wirksam, wenn der Vermieter die fiktiv ersparten Instandsetzungskosten konkret angegeben hat. 2. Für den Nachweis der materiell auf die Modernisierungsmaßnahmen entfallenden Kosten reicht die Vorlage der von den Handwerkern angefertigten Rechnungsdrucke nebst Massenaufstellungen aus. 3. Ist die gedämmte Fassade instandsetzungsbedürftig gewesen, sind sämtliche Gerüstkosten (Gerüst, Plane, Fangnetze usw.) sowie die Kosten für die Entfernung des Altputzes als fiktive Instandsetzungskosten abzuziehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.12.2012
  4. 65 S 200/12 - Feststellungsklage bei Asbestverseuchung; Haftung für Handwerker
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Haftung des Vermieters für derzeitige und künftige aus Asbestkontakt durch fehlerhafte Behandlung und Bearbeitung von Vinylasbestplatten entstandene bzw. entstehende materielle und immaterielle Schäden. 2. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für die Pflichtverletzungen (hier: Unterlassung der Staubbindung beim Entfernen der Vinylasbestplatten) der in seinem Auftrag tätigen Handwerker für die Folgen aus unsachgemäß entfernten asbesthaltigen Materialien. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.12.2012
  5. 93 O 127/11 - Schlossauswechselung bei Inventarentfernung
    Leitsatz: Der Vermieter ist zur Selbsthilfe durch Schlossauswechselung jedenfalls dann berechtigt, wenn ein Widerspruch gegen die Inventarentfernung gegenüber dem Mieter nicht möglich ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    01.11.2012
  6. 5 S 95/11 - Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf örtlich und sachlich unanwendbaren Mietspiegel einer nicht vergleichbaren Nachbargemeinde
    Leitsatz: 1. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann nach § 558 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde, nicht aber auf den einer nicht vergleichbaren Gemeinde Bezug genommen werden. Das Mieterhöhungsverlangen ist deshalb mangels Begründung unwirksam, wenn die beiden Gemeinden offensichtlich nicht vergleichbar sind. Für diesen Vergleich kommt es auf die Gebietskörperschaften in ihrer Gesamtheit an. Unerheblich ist hingegen, ob einzelne Gemeindeteile der Nachbargemeinde vergleichbar sind, jedenfalls wenn der Mietspiegel der Nachbargemeinde sich über deren gesamtes Gemeindegebiet erstreckt. 2. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann nicht auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden, der für die fragliche Wohnfläche („Großwohnungen") keine Tabellenwerte ausweist. Daran ändert sich auch nichts, wenn durch Bezugnahme auf einen Mietspiegel über Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ein Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus begründet werden soll.
    LG Heidelberg
    17.02.2012
  7. 1 S 1504/12 - Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum; Duplex-Parker
    Leitsatz: 1. An Bauteilen einer Doppelstockgarage (Duplex-Parker) kann auch dann Sondereigentum bestehen, wenn die zugehörige Hydraulikanlage infolge des Betriebs mehrerer Garageneinheiten zwingendes Gemeinschaftseigentum darstellt. 2. Sind in einer Teilungserklärung Mehrfachparker als Sondereigentum aufgeführt, sind einzelne Bauteile des Mehrfachparkers nur dann sondereigentumsfähig, wenn sie ausschließlich einer Sondereigentumseinheit und nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. 3. Das zur Hebebühne einer Doppelstockgarage gehörende Fahrblech ist - soweit es entfernt werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage im Übrigen zu beeinträchtigen - sondereigentumsfähig.
    LG München I
    05.11.2012
  8. 2 U 83/12 - Keine Entschädigung für öffentlich-rechtliche Baulast; internationale Zuständigkeit
    Leitsatz: Eine Baulast stellt lediglich eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung dar, aus der sich Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nur bei besonderen Absprachen ergeben können. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Celle
    10.07.2012
  9. 3 C 181/12 - Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts in Abhängigkeit einer vom Mieter für späteren Rückbau gestellten zusätzlichen Mietkaution; Barrierefreiheit; Sicherheiten Dritter
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann seine Zustimmung zum mieterseitigen Einbau eines Treppenliftes von der - vorherigen - Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Finanzierung eines späteren Rückbaus abhängig machen. 2. § 554 a Abs. 2 BGB gibt dem Mieter aber nicht das Recht, dem Vermieter Sicherheit durch Versprechen beliebiger Dritter zu bieten; der Hinweis, dass Treppenlift-Firmen regelmäßig den Rückbau des Treppenlifts kostenfrei ausführen, wenn der ausgebaute Lift in ihr Eigentum übergeht, stellt keine Sicherheit im Sinne des § 554 a Abs. 2 BGB dar. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    11.10.2012
  10. 6 C 281/12 - Aufstellen eines Pavillons auf Terrasse ohne Zustimmung vertragswidrig
    Leitsatz: Das Aufstellen eines Pavillons auf einer zur Mietwohnung gehörenden Terrasse im ersten OG eines Hauses ohne Zustimmung des Vermieters stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und ist auf Verlangen des Vermieters zu unterlassen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    01.10.2012