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5 U 162/09 - Anwaltshaftung in Restitutionsverfahren; Anfechtung der Rückübertragungsverfügung; Arglisteinwand; dolo petit; Wiederherstellungsanspruch; NutzungsherausgabeanspruchLeitsatz: 1. Der in Restitutionsverfahren beauftragte Rechtsanwalt ist zur Bewahrung bzw. zur Wiedererlangung des Eigentums seiner Mandantin an den rückübertragenen Grundstücken nicht (nur) gehalten, sich zivilrechtlich - und wegen der Tatbestandswirkung des Widerspruchsbescheids letztlich ohne Erfolgsaussicht - gegen den Eigentumsverlust zu wehren, sondern (auch) dessen maßgebliche Bedingung in Gestalt des Widerspruchbescheids anzugreifen, falls dessen Anfechtung erfolgversprechend gewesen wäre. 2. Die Rücknahme, der Widerruf oder die sonstige Aufhebung einer nach § 2 GVO erforderlichen Genehmigung steht der Wirksamkeit des genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts nicht entgegen, wenn in dessen Vollzug die Grundstücksumschreibung erfolgt ist (§ 7 Abs. 1 Satz 1 GVO); in diesen Fällen ist der Erwerber (lediglich) schuldrechtlich verpflichtet, dem Verfügungsberechtigten das Grundstück zurückzuübereignen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 GVO). Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Berechtigten ein auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gerichteter Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB zusteht, der einer auf die erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung gestützten Anfechtung der Rückübertragungsverfügung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen entgegengehalten werden kann. 3. Der Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen (Mieten) gem. § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG richtet sich gegen den Verfügungsberechtigten. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg18.10.2012
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8 U 38/12 - Zurückbehaltungsrecht bei InstandsetzungsmaßnahmenLeitsatz: Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Baumaßnahme können kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters gemäß § 320 BGB begründen.KG18.10.2012
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1 W 334/12 - Nachweis der Vertretungsbefugnis einer italienischen GmbH; Auslands-GmbH; Grundbuchverfahren; beweissichere Übersendung fremdsprachlicher UrkundenLeitsatz: 1. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer italienischen GmbH (Società a Responsabilità Limitata, SRL) kann im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (registro delle imprese) geführt werden. 2. Die im Grundbuchverfahren vorzulegende Übersetzung muss beweissicher durch Schnur und Siegel mit der fremdsprachlichen Urkunde verbunden, die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein.KG18.10.2012
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3 U 75/11 - Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; PreisklauselgesetzLeitsatz: Die Wirksamkeit einer im Jahre 2000 vereinbarten Wertsicherungsklausel richtet sich nach dem Preisklauselgesetz vom 7. September 2007. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg17.10.2012
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12 U 39/12 - „Winterdienstvertrag” als Werkvertrag; SchneebeseitigungLeitsatz: Bei einem Winterdienstvertrag stehen die erfolgsbezogenen Leistungspflichten im Vordergrund; es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichem Charakter. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg04.10.2012
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7 U 253/11 - Werkvertrag, Pauschalpreisbauvertrag, Subunternehmer, Kündigung des HauptunternehmersLeitsatz: Zur Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisbauvertrages und der vorherigen konkreten und verständlichen Hinweispflicht des Gerichts zu noch fehlendem Sachvortrag betreffend die Prüffähigkeit der Rechnung. Zur Kündigung des Hauptunternehmers im Falle kollusiven Zusammenwirkens von Subunternehmer und Auftraggeber und anschließender Beauftragung des Subunternehmers mit der Fertigstellung.KG28.09.2012
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8 U 98/12 - Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bedenken wg. Glaubwürdigkeit von ZeugenLeitsatz: Das Gericht ist jedenfalls dann verpflichtet, gemäß § 279 Abs. 3 ZPO auf bestehende Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des gehörten Zeugen hinzuweisen, wenn zwischen der Vernehmung dieses Zeugen und der Vernehmung des Gegenzeugen ein Zeitraum von 3 Monaten liegt.KG27.09.2012
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3 U 65/11 - Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei Verwaltungskosten für Geschäftsraummiete; VergleichskostenLeitsatz: Macht der Geschäftsraummieter bei der Betriebskostenabrechnung über Verwaltungskosten eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes geltend, kann er sich nicht auf Angebote von Wohnungseigentumsverwaltern (in anderen Bundesländern) berufen. Die Aufgaben eines Wohnungseigentumsverwalters sind mit der Verwaltung eines Objekts mit gewerblichen Mietverhältnissen nicht zu vergleichen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Rostock27.09.2012
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20 U 221/11 - Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden WohnungenLeitsatz: Ist die Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete" zu berechnen, sind die vereinbarten und nicht die erzielbaren Mieten maßgeblich, so dass leerstehende Wohnungen nicht zu berücksichtigen sind. (Leitsatz der Redaktion)KG27.09.2012
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3 W 48/12 - Wertsicherungsklausel; Eintritt der Unwirksamkeit erst mit rechtskräftiger EntscheidungLeitsatz: Bei einem Verstoß gegen das Preisklauselverbot tritt eine Unwirksamkeit der Klausel grundsätzlich erst ab deren rechtskräftiger Feststellung ein.OLG Rostock17.09.2012