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Urteil Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei Verwaltungskosten für Geschäftsraummiete


Schlagworte

Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei Verwaltungskosten für Geschäftsraummiete; Vergleichskosten

Leitsatz

Macht der Geschäftsraummieter bei der Betriebskostenabrechnung über Verwaltungskosten eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes geltend, kann er sich nicht auf Angebote von Wohnungseigentumsverwaltern (in anderen Bundesländern) berufen. Die Aufgaben eines Wohnungseigentumsverwalters sind mit der Verwaltung eines Objekts mit gewerblichen Mietverhältnissen nicht zu vergleichen.

(Leitsatz der Redaktion)

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