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Urteil Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden Wohnungen
Schlagworte
Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete” bei leerstehenden Wohnungen
Leitsatz
Ist die Vergütung des Hausverwalters nach der „Bruttowarmsollmiete" zu berechnen, sind die vereinbarten und nicht die erzielbaren Mieten maßgeblich, so dass leerstehende Wohnungen nicht zu berücksichtigen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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