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Suchergebnis Urteilssuche (631 - 640 von 678)

  1. 6 C 546/12 - Keine Haftung des Mieters für unverschuldeten Schlüsselverlust
    Leitsatz: Nach unverschuldetem Verlust der Haus- und Wohnungsschlüssel können dem Mieter nicht die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln auferlegt werden; eine entgegenstehende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    20.12.2012
  2. 104 C 109/12 - Unwirksamkeit der Kündigung durch Schonfristzahlung; Kosten des Rechtsstreits zu Lasten des Verzugsschuldners; Irrtum über Fortgeltung der Einzugsermächtigung
    Leitsatz: Irrt sich der Mieter über die Fortgeltung einer dem Vermieter erteilten Einzugsermächtigung für die laufenden Mieten, meint, die Ermächtigung würde auch gegenüber dem Grundstückserwerber/neuen Vermieter gelten und kommt dadurch im Zahlungsverzug, ist dieser Irrtum nicht unverschuldet. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    15.08.2012
  3. 19 C 381/11 - Mieterhöhungsverlangen; Berliner Mietspiegel 2011; Orientierungsmerkmale; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale
    Leitsatz: Der Mieter ist sowohl für wohnwertmindernde Merkmale als auch für seine Behauptung darlegungs- und beweispflichtig, die jetzt vorhandenen Ausstattungsmerkmale stammten nicht vom Vermieter, sondern von ihm selbst. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    25.09.2012
  4. 770 C 15/12 - Trennung von Verwalterbestellung und Verwaltervertrag; Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Verwaltervergütung
    Leitsatz: Ein Verwalterbestellungsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwingend die wesentlichen Eckdaten, insbesondere die Verwaltervergütung enthalten. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Schöneberg
    14.11.2012
  5. 109 C 223/11 - Keine Wahrung der Schriftform trotz entgegenstehender Erklärung des Urhebers; unterschiedliche Erscheinungsformen einer Unterschrift
    Leitsatz: Der Beweis für die Wahrung der Schriftform (Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses) ist nicht geführt, wenn andere Schreiben abweichende Unterschriften tragen, auch wenn ein Schriftsachverständiger eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Echtheit bestätigt und der Vermieter erklärt, die Kündigung persönlich unterschrieben zu haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    20.12.2012
  6. 15 C 384/11 - Verlängerungsklausel; Wohnraum zu vorübergehendem Gebrauch; Nutzungsentschädigung; Schadensersatz wegen möglicher Nutzung der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses; Einliegerwohnung
    Leitsatz: 1. Die Klausel, wonach sich der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Wohnraummietvertrag jeweils um 6 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird, ist unwirksam. 2. Wohnraum gilt nur dann als zu vorübergehendem Gebrauch vermietet, wenn dieser Zweck im Vertrag zum Ausdruck gekommen ist. 3. Eine Wohnung, die nicht funktional in den Wohnbereich des Vermieters einbezogen worden ist, ist keine Einliegerwohnung. 4. Der Vermieter kann keine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn er selbst von dem Fortbestand des Mietverhältnisses ausgeht und deswegen die vom Mieter angebotene Rückgabe der Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt ablehnt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    17.04.2012
  7. 7 C 508/11 - Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettomietspiegel; Darlegungslast für Betriebskostenanteil; Bestreiten von Orientierungsmerkmalen; Abrechnungseinheit; Wirtschaftseinheit; schlechter Instandhaltungszustand; Orientierungshilfe; Müllstandsflächen; Lärm
    Leitsatz: 1. Der Vermieter muss die zu der Erhöhung der vereinbarten Bruttomiete der ortsüblichen Nettomiete hinzugerechneten Betriebskosten für die Wohnung im Einzelnen anhand der Belege darlegen, wenn der Betriebskostenanteil nach einer aus mehreren unterschiedlichen Gebäuden zusammengefassten Abrechnungseinheit ermittelt worden ist. 2. Trägt der Mieter konkret zu den wohnwertmindernden Merkmalen der Orientierungshilfe vor, kann sich der Vermieter nicht auf ein bloßes Bestreiten beschränken, sondern muss konkreten Gegenvortrag bringen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    23.05.2012
  8. 24 C 328/11 - Potsdamer Mietspiegel auch für Nachbargemeinde; Gemeinde Michendorf; Mieterhöhung
    Leitsatz: Der Potsdamer Mietspiegel ist auf die Gemeinde Michendorf (Ortsteil Wilhelmshorst) anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Potsdam
    14.06.2012
  9. 3 C 181/12 - Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts in Abhängigkeit einer vom Mieter für späteren Rückbau gestellten zusätzlichen Mietkaution; Barrierefreiheit; Sicherheiten Dritter
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann seine Zustimmung zum mieterseitigen Einbau eines Treppenliftes von der - vorherigen - Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Finanzierung eines späteren Rückbaus abhängig machen. 2. § 554 a Abs. 2 BGB gibt dem Mieter aber nicht das Recht, dem Vermieter Sicherheit durch Versprechen beliebiger Dritter zu bieten; der Hinweis, dass Treppenlift-Firmen regelmäßig den Rückbau des Treppenlifts kostenfrei ausführen, wenn der ausgebaute Lift in ihr Eigentum übergeht, stellt keine Sicherheit im Sinne des § 554 a Abs. 2 BGB dar. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    11.10.2012
  10. 7 C 222/12 - Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
    Leitsatz: Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen: 1. Anschluss der Wohnung an die Gaszentralheizung einschließlich Warmwasserspeicher durch a) Errichtung einer Heizzentrale einschließlich Warmwasserspeicher (Gasbrennwertkesselanlage) im Keller des Gebäudes [...], Verbindung durch gedämmte Versorgungsleitungen mit dem Wohngebäude [...], b) Verlegung der Leitung im Hause einschließlich der erforderlichen Bohrungen und Durchbrüche sowie des Verschließens nach Leitungsverlegung, Dämmung der Verteilungsleitungen für Heizung und Warmwasser inklusive Warmwasserzirkulation gemäß EnEV, c) Verlegung von Steigesträngen, Wärmedämmung der Steigestränge, Verkleidung mit Gipskartonschächten, Tapezierung der Gipskartonschächte mit Raufasertapete, Aufbringung eines weißen Anstrichs, d) Anbindung von weißen Plattenheizkörpern an die Steigestränge mittels Heizleitungen auf Putz, e) Einbau eines Handtuchheizkörpers im Badezimmer, Farbe Weiß, Ausstattung der Heizkörper mit Thermostatventilen zur raumgenauen Temperaturregelung, f) Montage von Mess‑ und Ablesevorrichtungen an den Heizkörpern, g) Demontage des Dauerbrandofens in der Küche, des Badeofens im Badezimmer sowie der Kachelöfen in den Wohnräumen, h) Herstellung der notwendigen Bohrungen und Durchbrüche für die Verlegung der Leitungen einschließlich Verschließen nach Leitungsverlegung, i) Installation horizontaler Warmwasserleitungen vom Steigeschacht hinter Gipskartonverkofferungen zu den Armaturen der jeweiligen Objekte (Badewanne, Waschtisch, WC, Küchenspüle), j) Erneuerung sämtlicher Kaltwasser‑ und Abwasserleitungen, Dämmung der Kaltwasserleitungen, 2. Grundrissänderung des Badezimmers durch Abriss der Trennwand zwischen Bad und Kammer, Schließen der Kammertür, 3. Montage eines wandhängenden WC‑Beckens, Einbau eines Unter‑Putz‑Spülkastens in Vorwand hinter dem WC mit Drückerplatte und Wasserstoppfunktion, 4. Einbau eines Waschtisches in Vorwand, 5. Einbau einer eingefliesten Raumsparwanne mit Styroporträger einschließlich Brauseset und Wandstange, 6. Einbau von neuen wassersparenden Einhand‑Mischbatterien mit Durchflussmengenbegrenzung an Waschtisch und Badewanne, 7. Einbau einer wassersparenden Einhand‑Mischbatterie mit Durchflussmengenbegrenzung an der Küchenspüle, 8. Schaffung eines Geschirrspülmaschinenanschlusses in der Küche unter der Spüle, 9. Schaffung eines Waschmaschinenanschlusses in der Küche unter der Spüle, 10. Einbau von funkablesbaren Kalt- und Warmwasserzählern, 11. Trockenbauverkleidung der horizontalen Wasser‑ und Abwasserleitungen, 12. erstmalige vermieterseitige Verfliesung aller Wandflächen im Badezimmer bis zu einer Höhe von 2 m, 13. Abdichtung und Verfliesung des Badezimmerfußbodens nach Wahl der Beklagten in beige, braun oder anthrazit, 14. Verstärkung der Hausanschlüsse sowie der elektrischen Steigeleitungen vom Zählerplatz im Kellergeschoss bis zu der Wohnungsverteilung, Leitungsführung senkrecht im Treppenhaus, Anbindung der Wohnung mittels Leitungsdurchführung oberhalb der Wohnungstür, 15. Zentralisation der Wohnungsstromzähler im Keller, Demontage der vorhandenen Zähler, 16. Erneuerung der Unterverteilung in der Wohnung bestückt mit Leitungsschutzschaltern (Sicherungsautomaten) und Fehlerstromschutzeinrichtungen, 17. Einbau einer zusätzlichen Steckdose für die Waschmaschine in der Küche unter der Spüle, 18. Einbau einer zusätzlichen Steckdose für den Geschirrspüler in der Küche unter der Spüle, 19. Einbau einer Doppelsteckdose im Badezimmer neben dem Handwaschbecken, 20. Ausrüstung des Bades mit FI‑Schutzschaltern, 21. Einbau einer mithörgesperrten Klingel- und Gegensprechanlage am Standort des derzeit vorhandenen Türöffners, 22. Installation einer Herdanschlussdose, Installation eines Elektroherdes mit Cerankochfeld mit Backröhre in der Küche einschließlich Demontage des vorhandenen Gasherdes sowie sämtlicher Gasleitungen und Gaszähler, 23. Wärmedämmung der Fassade mit 140 mm dicken Dämmstoffplatten aus Polystyrol, 24. Dämmung der Kellerdecke mit einer Dämmung WLG 035 (Dicke 10 cm), 25. Wärmedämmung der obersten Geschossdecke mit einer 120 mm dicken Wärmedämmung, Schaffung eines Laufsteges oberhalb der Dämmung zur Vermeidung von Beschädigungen, 26. Stilllegung der Schornsteine, Rückbau der Schornsteinköpfe bis unter das Dach, 27. Austausch der vorhandenen Fenster gegen Kunststoffisolierglasfenster mit einem Wärmedurchgangswert von 1,3 W/m2k, Einbau neuer Innen‑ und Außenfensterbänke, 28. Einbau einer Schließanlage mit einem Schlüssel für die Keller-Hofausgangs- und Hauseingangstüren, Einbau neuer Schließzylinder mit Aufbohrschutz, 29. Verstärkung der Wohnungstrennwand zur Nachbarwohnung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    19.12.2012