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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. 5 C 93/16 - Ersetzung einer brüchigen Silikonverfugung, Kleinreparaturklausel
    Leitsatz: 1. Das Ersetzen brüchig gewordener Silikonverfugungen ist Sache des Vermieters.2. Silikonverfugungen sind bereits begrifflich kein Installationsgegenstand und nicht unter die Reichweite einer Kleinreparaturklausel subsumierbar. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    29.08.2017
  2. IX ZB 93/16 - Anordnung der Nachtragsverteilung, Verzicht des Grundpfandgläubigers auf Zuteilung, Grundstücksfreigabe durch Insolvenzverwalter, Rückgewähr nicht valutierter Grundschulden
    Leitsatz: Verzichtet ein Grundpfandgläubiger einer im Insolvenzverfahren nicht mehr valutierten Sicherungsgrundschuld nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Zwangsversteigerungsverfahren nach Zuschlag auf die Zuteilung, kann wegen des dann dem Schuldner zugeteilten Erlösanteils die Nachtragsverteilung angeordnet werden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986). Gibt der Insolvenzverwalter ein Grundstück frei, folgt daraus nicht die Freigabe etwa bestehender Ansprüche auf Rückgewähr nicht valutierter Grundschulden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986).
    BGH
    27.04.2017
  3. 4 C 275/20 - Kostenverteilung bei Leistungsklage auf unsicherer Tatsachengrundlage
    Leitsatz: 1. Die Prozessökonomie erfordert bei säumigem Verhalten des Auskunftsschuldners zur zulässigen Miethöhe die Erhebung der Stufenklage anstelle einer Leistungsklage auf unsicherer Tatsachengrundlage.2. Klagt der Mieter bei säumigem Verhalten der Auskunftsschuldner ohne Kenntnis der Vormiete direkt auf Feststellung der Miethöhe, trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden, das einen Schadensersatzanspruch ausschließt.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    27.10.2021
  4. III ZR 92/16 - Beweislast hier bei Verletzungen des Hausnotrufvertrags
    Leitsatz: Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt hat, kann nach Treu und Glauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 13. März 1962 - VI ZR 142/61, NJW 1962, 959 f und vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69, NJW 1971, 241, 243).
    BGH
    11.05.2017
  5. IX ZR 265/01 - Insolvenzverwalter, Ermächtigung für - und Gesellschafterhaftung
    Leitsatz: a) Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters nach § 93 InsO bezieht sich nur auf Ansprüche aus der gesetzlichen akzessorischen Gesellschafterhaftung. b) § 93 InsO hindert die Finanzverwaltung nicht, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO aufgeführten Gesellschaft einen Anspruch aus §§ 69, 34 AO gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Schuldnerin geltend zu machen.
    BGH
    04.07.2002
  6. 2 U 27/23 - Kündigung bis zur nachträglichen Heilung der Schriftform
    Leitsatz: 1. Die nachträgliche Errichtung einer dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügenden Vereinbarung entfaltet nur Wirkung ex nunc. Dies folgt mit Rücksicht auf die Regelung in § 311 BGB zur Heilung von formnichtigen Rechtsgeschäften bei Nichteinhaltung der notariellen Beurkundung aus einem argumentum a fortiori.2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Treuwidrigkeit von Kündigungen wegen Einhaltung der Schriftform in Fällen der Existenzgefährdung findet auch auf Kapitalgesellschaften Anwendung.3. § 314 Abs. 3 BGB ist bei der Kündigung von Gewerberaummietverhältnissen nicht anwendbar.
    OLG Celle
    30.06.2023