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61 S 374/82 - Ausschluß der Mieterhöhung/notwendige Miete bei gemeinnützigem Vermieter; Ausschluß der Mieterhöhung/Vereinbarung über notwendige Miete; Ausschluß der Mieterhöhung/gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft; Ausschluß der Mieterhöhung/Gemeinnützigkeit; notwendige Miete/Ausschluß der Mieterhöhung; Kostenmiete/Ausschluß der Mieterhöhung; Mieterhöhung/Ausschluß durch Vereinbarung der notwendigen Miete; erhöhte Aufwendungen/Mieterhöhung; Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen/keine Baukosten; laufende Aufwendungen/Finanzierungsmittel; Finanzierungsmittel/laufende Aufwendungen; Baukosten/InstandsetzungskostenLeitsatz: 1. Die Obergrenze einer Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bildet bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, wenn der Mustermietvertrag der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft verwendet worden ist, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen notwendige Miete. 2. Zur Ermittlung der notwendigen Miete ist die Zweite Berechnungsverordnung heranzuziehen.LG Berlin07.07.1983
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64/63 a S 83/83 - Schadenersatzanspruch des Vermieters bei Verzug mit Mietzinsen; Mietzinszahlung; Verzug; Schadenersatz; Gerichtskosten; RechtsanwaltskostenLeitsatz: Zum Verzugsschadenersatz bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Zahlungs- und Räumungsanspruchs.LG Berlin06.07.1983
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65 S 457/82 - Heizkosten und ihre Abrechnung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Heizkostenabrechnung; Heizungsbetriebskosten; Heizmaterialeinkauf; Öltankversicherung; Öllieferung, Überwachen; Stromverbrauch; Brenner, Pumpe; Wartungskosten; Reinigungskosten; Umlegungsmaßstab; Wohnfläche; Nachzahlungsansprüche; Verwirkung; VorschußzahlungenLeitsatz: 1. Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter frühzeitig zu Beginn der Heizperiode billigst und in großen Mengen Heizmaterial einkauft; der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, aus eigener Tasche vorzuschießen. 2. Die Öltankversicherung gehört nicht zu den Heizungsbetriebskosten, sondern zu den allgemeinen Betriebskosten. 3. Kosten für das Überwachen der Öllieferungen und das Freihalten eines Parkplatzes für die Lieferwagen dürfen bei der Heizkostenabrechnung nicht angesetzt werden. 4. Zur Berechnung des Stromverbrauchs für Brenner und Pumpe bei fehlendem Stromzähler. 5. Zum Ansatz von Wartungs- und Reinigungskosten. 6. Der Umlegungsmaßstab nach der gesamten Wohnfläche ist ein nach § 22 Abs. 1 AMVOB zulässiger Maßstab. 7. Zur Verwirkung von Heizkosten-Nachzahlungsansprüchen.LG Berlin28.06.1983
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62 S 420/82 - Schönheitsreparaturen; Altbauwohnraum/Überwälzung der Erstrenovierung; Erstrenovierung/Überwälzung im Altbau; Anfangsrenovierung/Überwälzung auf Mieter (preisgebundener Altbau); Überwälzung von Schönheitsreparaturen/Formularklausel; Schönheitsreparaturen/Überwälzung der Anfangsrenovierung auf den Mieter; Verzicht/auf Erstrenovierung (preisgebundener Altbau); Renovierung/Anspruch des Mieters auf Anfangsrenovierung; Formularklausel/SchönheitsreparaturenLeitsatz: 1. Im preisgebundenen Altbau ist die Verpflichtung des Mieters zur sogenannten Anfangsrenovierung preisrechtlich unzulässig. 2. Ein Verzicht auf Ausführung der Anfangsrenovierung kann - sofern überhaupt wirksam - nur einer unzweideutigen Vereinbarung entnommen werden.LG Berlin27.06.1983
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61 S 466/82 - Verhältnis des Verfahrens über Herabsetzung der Stichtagsmiete zum Verfahren über die Feststellung des Wertverbesserungszuschlags; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenverfahren; AntragserfordernisLeitsatz: Die im Rahmen eines Antrags auf Senkung der Stichtagsmiete von der Preisstelle vorgenommene Berechnung des preisrechtlich zulässigen Wertverbesserungszuschlages hat für den Teil des Wertverbesserungszuschlages, der den in der Stichtagsmiete enthaltenen Teil des Wertverbesserungszuschlags übersteigt, nur deklaratorische Bedeutung.LG Berlin23.06.1983
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52 S 405/82 - Innenverhältnis mehrerer Mieter (Wohngemeinschaft) untereinander; Mietermehrheit; Wohngemeinschaft, Beendigung; Mietzahlungspflicht; Ausgleichung; GesamtschuldnerausgleichLeitsatz: Wird von einer Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung angemietet so muß der im Falle einer Auflösung der Gemeinschaft in der Wohnung zurückbleibende Mieter im Innenverhältnis den Mietzins auch allein aufbringen.LG Berlin16.06.1983
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63 a S 64/63 - Zulässigkeitsregel für Mieterkaution abschließend.; Altbauwohnraum; Mietkaution; Zurückforderung; Sicherheitsleistung; MietpreisbindungLeitsatz: 1. Zur Rückforderung einer Mietkaution, die vor Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin vereinbart worden ist. 2. Eine bei preisgebundenem Altbauwohnraum vereinbarte Mietkaution kann auf jeden Fall dann zurückgefordert werden, wenn die Mietkaution nicht nach dem Wortlaut der Vereinbarungen ausschließlich dazu bestimmt ist, Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern. 3. Bei der Regelung des § 29 a I. BMG n.F., wonach eine Mietkaution nur dazu bestimmt sein darf, Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern, handelt es sich um eine Ausschließlichkeitsregelung.LG Berlin15.06.1983
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65 S 473/81 - Rückforderung überzahlten Mietzinses vor Rechtskraft der Mietherabsetzung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietherabsetzung; Stichtagsmiete; Rückforderung; Rechtsmittel, Wirkung; Preisstellenbescheid; Unanfechtbarkeit; Wirkung, aufschiebendeLeitsatz: Ein Anspruch auf Rückforderung überzahlten Mietzinses besteht erst nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens auf Herabsetzung der Stichtagsmiete.LG Berlin03.06.1983
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63 S 367/82 - Mietkaution nach altem Recht; Mietkaution, VerzinsungLeitsatz: Die Vereinbarung einer zinslosen Mietkaution verstieß nach altem Recht nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften; in einer solchen Vereinbarung ist auch kein Verstoß gegen § 9 AGBG zu sehen.LG Berlin17.05.1983
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65 S 322/82 - Mietminderung/Mängel bei Vertragsbeginn; Mängel der Mietsache/Nichtbeheizbarkeit; Mietminderung/Nichtbeheizbarkeit; Minderung des Mietzinses/Nichtbeheizbarkeit; Unbeheizbarkeit/Minderungsquote; Kenntnis der Mängel/Ausschluß des Minderungsrechts; Vorübergehende Mängel/Minderung; Minderungsquote/NichtbeheizbarkeitLeitsatz: 1.-3. ... 4. Sind die Vertragspartner bei Vertragsschluß erkennbar von einem nur vorübergehenden mangelhaften Zustand der Mietsache ausgegangen, mindert sich der Mietzins auch dann, wenn dem Mieter der Mangel bekannt war. 5. Die Nichtbeheizbarkeit einer Wohnung berechtigt zu einer Mietminderung i.H. von 50 % des Kaltmietzinses. 6. ...LG Berlin03.05.1983