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Urteil Rückforderung überzahlten Mietzinses vor Rechtskraft der Mietherabsetzung
Schlagworte
Rückforderung überzahlten Mietzinses vor Rechtskraft der Mietherabsetzung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietherabsetzung; Stichtagsmiete; Rückforderung; Rechtsmittel, Wirkung; Preisstellenbescheid; Unanfechtbarkeit; Wirkung, aufschiebende
Leitsatz
Ein Anspruch auf Rückforderung überzahlten Mietzinses besteht erst nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens auf Herabsetzung der Stichtagsmiete.
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