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Urteil Innenverhältnis mehrerer Mieter (Wohngemeinschaft) untereinander
Schlagworte
Innenverhältnis mehrerer Mieter (Wohngemeinschaft) untereinander; Mietermehrheit; Wohngemeinschaft, Beendigung; Mietzahlungspflicht; Ausgleichung; Gesamtschuldnerausgleich
Leitsatz
Wird von einer Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung angemietet so muß der im Falle einer Auflösung der Gemeinschaft in der Wohnung zurückbleibende Mieter im Innenverhältnis den Mietzins auch allein aufbringen.
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