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  1. III ZR 46/06 - Vertragsschluss durch einzelvertretungsbefugten Gesellschafter; Prozessführungsbefugnis für Gesellschafter
    Leitsatz: ..., Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 353/95...
    BGH
    19.06.2008
  2. VIII ZR 17/25 - Einstweilige Einstellung der Zwangsräumung
    Leitsatz: Das Revisionsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    06.05.2025
  3. VIII ZR 178/15 - Zeitpunkt des Nutzungsentschlusses für Eigenbedarf bei vorhandener Alternativwohnung, Berücksichtigung eines erstmals im Berufungsverfahren benannten Zeugen, Gründung einer Wohngemeinschaft
    Urteil: ...(zum zweiten Mal: Vorprozess zu VIII ZR...
    BGH
    23.08.2016
  4. IV ZR 32/06 - Aufhebung des Zuwendungsverzichts durch notariellen Vertrag
    Leitsatz: Ein Zuwendungsverzicht kann (ebenso wie der Erbverzicht) durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden, wenn der Erblasser den Rechtszustand vor dem Verzicht durch Verfügung von Todes wegen nicht vollständig wiederherstellen könnte.
    BGH
    20.02.2008
  5. I ZR 185/22 - Offenlegung der Maklervereinbarungen beim Halbteilungsgrundsatz
    Leitsatz: a) § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB gestattet die sukzessive Doppelbeauftragung des Maklers in der Weise, dass zunächst mit einer Partei des Hauptvertrags eine Provision in Höhe der Hälfte der intendierten Gesamtprovision vereinbart wird und anschließend mit der anderen Partei eine Provision in Höhe der restlichen Hälfte.b) Im Anwendungsbereich des § 656c BGB ist der Makler gegenüber dem Kunden nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, über alle Umstände Auskunft zu erteilen, die für die Entstehung und das Fortbestehen des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind.c) Dem Maklerkunden kann im Falle der von § 656c BGB regulierten Doppeltätigkeit des Maklers diesem gegenüber gemäß § 810 Fall 2 BGB ein Anspruch auf Vorlage des mit dem anderen Maklerkunden abgeschlossenen Maklervertrags zustehen.d) Besteht zwischen dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch und dem im Wege der Einrede erhobenen Gegenanspruch ein Abhängigkeitsverhältnis dergestalt, dass der Gegenanspruch der Überprüfung des mit der Klage verfolgten Anspruchs dient, führt die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273 BGB ausnahmsweise nicht zu einer Verurteilung des Beklagten zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) gemäß § 274 BGB, sondern zur Abweisung der Zahlungsklage. So verhält es sich, wenn im Falle einer von § 656c BGB regulierten Doppeltätigkeit des Maklers der vom Makler auf Zahlung von Maklerprovision in Anspruch genommene Maklerkunde der Klage einen ihm gemäß § 810 Fall 2 BGB zustehenden Anspruch auf Vorlage des mit der anderen Partei des Kaufvertrags abgeschlossenen Maklervertrags entgegenhält.
    BGH
    21.03.2024
  6. IX ZR 152/96 - Notaranderkonto; Ablösung; Pfandrecht; Drittschuldner; Treuhand; Kaufpreis; Zahlung; treuhänderische Zweckbindung; Grundstückskaufpreis; Pfändungsgläubiger
    Leitsatz: Ein Drittschuldner, der gemäß einer kaufvertraglichen Abrede den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zur Ablösung von Pfandrechten an dem gekauften Grundstück oder Wohnungseigentum zahlt, kann dies im Rahmen der treuhänderischen Zweckbindung der Kaufpreisforderung einem Pfändungsgläubiger entgegenhalten. Das gilt nicht für eine einseitige Zweckbestimmung der Kaufpreiszahlung.
    BGH
    20.11.1997
  7. 1 U 253/11 - Schadensersatzklage eines Verlegers gegen die vormalige Treuhandanstalt wegen des Verkaufs zweier DDR-Verlage; Eigentum sozialistischer Genossenschaften; Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger; Umwandlungsfolgen; Kulturbund; Rechtsfortdauervermutung; Vertragsannahme mit Zusatz; objektive Unmöglichkeit; Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages; Schadensersatz; vorvertragliche Aufklärungspflicht; culpa in contrahendo; nachvertragliche Handlungs- oder Unterlassungspflichten; Offenbarungspflicht; Treuepflicht; sittenwidrige Schädigung; Amtspflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Der Übergang des Vermögens aus der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit sowie des in Rechtsträgerschaft befindlichen Grund und Bodens in das Eigentum der Kapitalgesellschaft gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG findet dann nicht statt, wenn eine Wirtschaftseinheit nicht wirksam in Volkseigentum überführt worden, sondern noch ein organisationseigener Betrieb gewesen ist. Auf derartige Betriebe ist das Treuhandgesetz nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar. 2. Die Tätigkeit der Treuhandanstalt bei der Privatisierung eines früheren volkseigenen Betriebes ist grundsätzlich dem privaten Recht zuzuordnen, so dass gegen sie Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung ausscheiden. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    30.06.2014
  8. BVerwG 8 B 17.10 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Darlegungs- und Beweislast; Schädigungstatbestand; Erbschaftsausschlagung; Verletzung rechtlichen Gehörs
    Leitsatz: ...i. V. m. Art. 3 Abs. 1 REAO, dass ein...
    BVerwG
    16.12.2010
  9. 11 S 163/23 - Einbau eines digitalen Türspions in eine Wohnungseingangstür bedarf der Gestaltung durch die GdWE
    Leitsatz: 1. Prozessführungsbefugnis im WEG-Recht: Aus der Betroffenheit eigener Rechte (hier: allgemeines Persönlichkeitsrecht) können Sondereigentümer gegen andere störende Sondereigentümer weiterhin im Wege der Unterlassungs- oder Beseitigungsklage vorgehen.2. Der Einbau eines digitalen Türspions in eine Wohnungseingangstür bedarf der Gestattung durch die Gemeinschaft. Dies gilt auch für (einfache) Geräte ohne dauerhafte Speicherungsfunktion und ohne Weitergabemöglichkeit des Signals an andere Geräte.3. Ein Duldungsanspruch des Störers aus § 1004 Abs. 2 BGB ergibt sich jedenfalls so lange nicht, bis die in der Anbringung des digitalen Türspions liegende bauliche Veränderung nicht genehmigt wurde. Es ist zu erwägen, kann aber dahinstehen, ob eine solche Beschlussfassung eine gesetzliche Duldungspflicht auch im Verhältnis der Sondereigentümer untereinander schaffen könnte.
    LG Karlsruhe
    17.05.2024
  10. 2 KO 400/14 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung; Eingliederungshilfe; Häftlingsentschädigung
    Leitsatz: Die Kapitalentschädigung gemäß § 17 StrRehaG ist ab Antragstellung übertragbar, pfändbar und der Insolvenz unterworfen.
    OVG Thüringen
    19.08.2014