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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 384)
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12.0.243/90 - Videoüberwachung; PersönlichkeitsrechtLeitsatz: Es stellt eine unzulässige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts dar, wenn eine Videokamera so installiert wird, daß sie der Beobachtung der Wohnungstür des Mieters dient.LG Berlin09.07.1990
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61 S 532/89 - Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten durch den VermieterLeitsatz: Der Vermieter verletzt seine dem Mieter gegenüber obliegende Obhuts- bzw. Fürsorgepflicht, wenn er nach Beendigung von Bauarbeiten auf dem Mietgrundstück sich nicht selbst davon überzeugt, daß die Arbeiten auch tatsächlich beendet sind. Die bloße Mitteilung der Baufirma, die Arbeiten seien beendet, entbindet den Vermieter nicht, sich selbst davon zu überzeugen, daß die bisherige Baustelle auf dem Mietgrundstück wieder gefahrlos betreten werden kann.LG Berlin02.07.1990
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61 S 7/90 - Mieterhöhungsverlangen; Adressat; Begründung; Beifügung des MeitspiegelsLeitsatz: 1. Das an den Mieter gerichtete schriftliche Mieterhöhungsverlangen ist nicht deshalb unwirksam, weil darin ein unrichtiger Vorname des Mieters angegeben ist. 2. Hat der Vermieter sein schriftliches Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel begründet, ist es nicht erforderlich, daß diesem Erhöhungsverlangen der Mietspiegel beigefügt wird.LG Berlin02.07.1990
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29 O 402/91 - Nachbarrecht; Ausgleichsanspruch; Nadelbefall; Laubbefall; BlütenbefallLeitsatz: Kein Ausgleichsanspruch für Nadel-, Laub- oder Blütenbefall durch Bäume vom Nachbargrundstück.LG Berlin02.07.1990
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64 S 55/90 - Mietbefreiung durch Anrechnung von Arbeitslohn aus Schwarzarbeit auf die Miete; Räumung; Schlüsselrückgabe; SchwarzarbeitslohnLeitsatz: 1. Soweit dem Mieter eine "Mietzinsbefreiung" mit Rücksicht darauf gewährt worden ist, daß er für den Vermieter Arbeitsleistungen er-bringt, ist diese "Mietzinsbefreiung" unwirksam, wenn der Mieter keine Arbeitserlaubnis im Inland hatte. 2. Der beiderseitige Verstoß von Vermieter und Mieter in diesen Fällen der Anrechnung von Arbeitslohn aus Schwarzarbeit auf den Mietzins führt zur Nichtigkeit der Vereinbarung über die Verrechnung. 3. Ist die Vereinbarung beiderseits voll erfüllt, kann das Berufen auf die Nichtigkeit treuwidrig sein. 4. Zur ordnungsgemäßen Räumung der Wohnung gehört auch die Rückgabe der Wohnungsschlüssel. 5. Ein schwarzarbeitender Mieter, der auf die Gültigkeit der mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung über die Verrechnung des Arbeitslohnes mit den Mietzinsansprüchen des Vermieters vertraut, kommt solange nicht in Verzug mit den Mietzinszahlungen, wie ihm die Nichtigkeit der Vereinbarung nicht bekannt ist.LG Berlin29.06.1990
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64 S 457/89 - Heizkostenabrechnung; Wärmemengenzählerausfall; SchätzungLeitsatz: 1. Bei Ausfall eines Wärmemengenzählers eines Mieters kann dessen Wärmeverbrauch geschätzt werden. 2. Dazu bedarf es aber der substantiierten Darlegung der Werte ver-gleichbarer früherer Abrechnungszeiträume. Eine einzige Abrechnung ist dazu nicht ausreichend.LG Berlin26.06.1990
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64 S 21/90 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Zeitzuschlag; wohnwerterhöhendes Merkmal; BalkonLeitsatz: 1. Auch bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 5 WiStG vorliegt, ist der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen ein geeignetes Mittel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. 2. § 2 Abs. 2 GVW steht der Berücksichtigung nur der Altbaumieten im 1. Berliner Mietspiegel nicht entgegen. 3. Für die Ermittlung der nach § 5 WiStG maßgeblichen ortsüblichen Vergleichsmiete ist von der für die betreffende Wohnung konkret zu ermittelnden Vergleichsmiete auszugehen, nicht von dem Spannenoberwert. 4. Als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist derjenige Mietspiegel heranzuziehen, der in dem streitigen Zeitraum galt. Ein "Zeitzuschlag" zu der sich daraus ergebenden ortsüblichen Vergleichsmiete ist unzulässig. 5. Ein 86 cm x 4 m großer Balkon rechtfertigt nicht einen Zuschlag wegen eines wohnwerterhöhenden Merkmals.LG Berlin22.06.1990
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64 S 404/89 - Verjährungsfrist; Veränderung; Verschlechterung; Ersatzanspruch; Schadensersatzanspruch; Übernahmeprotokoll; Anfangszustand; Schuldanerkenntnis; Mietausfall; Betriebskostenvorschuss; Betriebskostenabrechnung; Sollvorschüsse; KostengegenüberstellungLeitsatz: 1. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache ist gehemmt, solange der Vermieter mit dem Mieter über diese Ansprüche verhandelt. 2. Das vom Mieter unterzeichnete Übernahmeprotokoll, in dem der einwandfreie Anfangszustand der Wohnung bestätigt wird, ist als negatives Schuldanerkenntnis anzusehen mit der Folge, daß der Mieter in diesem Protokoll nicht vermerkte Mängel nicht mehr geltend machen kann. 3. Der Anspruch auf Ersatz des Mietzinsausfalls, der wegen Veränderungen oder Verschlechterungen entstanden ist, umfaßt dann nicht mehr die in dem Bruttomietzins enthaltenen Vorschüsse auf Betriebskosten, wenn im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung Abrechnungsreife wegen Ablaufs der Abrechnungsfrist eingetragen war. Die Vorschußansprüche können auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn die inzwischen erteilte Abrechnung unwirksam ist. 4. Ob in eine Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlich gezahlten Vorschüsse oder die sog. Sollvorschüsse eingestellt werden sollten, bleibt dahingestellt. 5. Eine Betriebskostenabrechnung ist jedoch dann nicht ordnungsgemäß, wenn die Gegenüberstellung mit den Kosten des Vorjahres fehlt und/oder die Erläuterung der Kostensteigerung fehlt.LG Berlin19.06.1990
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64 S 35/90 - Anfangsrenovierung; Wohnungsübernahmeprotokoll; Hauswart; ErklärungsboteLeitsatz: 1. Der Mieter, der eine Wohnung in Kenntnis ihres renovierungsbedürftigen Zustandes mietet, billigt diesen Zustand und verzichtet damit auf die Ausführung der Anfangsrenovierung. 2. Der Mieter, der sich den Anspruch auf die Anfangsrenovierung erhalten will, muß einen dementsprechenden Vorbehalt bei Abschluß des Mietvertrages machen. 3. Eine erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrages erhobene, dementsprechende Rüge reicht grundsätzlich nicht aus. 4. Der Mieter darf sich auch nicht darauf verlassen, daß der Vorbehalt der Ansprüche auf Anfangsrenovierung noch in dem nach Unterzeichnung des Mietvertrages zu fertigenden Wohnungsübernahmeprotokoll erfolgen kann.LG Berlin19.06.1990
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62 S 152/90 - Hundehaltung; Tierhaltung; fristlose Kündigung; Beleidigung; PflichtverletzungLeitsatz: 1. Wird eine Hundehaltung unter der Bedingung gestattet, daß von den Tieren keine Belästigung ausgeht, so ist hierin ein Widerrufsvorbehalt zu sehen. 2. Auch die Beleidigung nur eines von mehreren Vermietern berechtigt zur fristlosen Kündigung gem. § 554 a BGB.LG Berlin18.06.1990