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Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Wärmemengenzählerausfall; Schätzung
Leitsätze
1. Bei Ausfall eines Wärmemengenzählers eines Mieters kann dessen Wärmeverbrauch geschätzt werden.
2. Dazu bedarf es aber der substantiierten Darlegung der Werte ver-gleichbarer früherer Abrechnungszeiträume. Eine einzige Abrechnung ist dazu nicht ausreichend.
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