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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 384)

  1. OVG 7 B 15.89 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Austausch eines Öltanks
    Leitsatz: Der Austausch eines 5.000 l fassenden Öltanks gegen einen, der 30.000 l faßt, stellt keine Wertverbesserung dar.
    OVG Berlin
    27.06.1990
  2. OVG 5 S 55.90 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang, Verfügungsberechtigung
    Leitsatz: 1. Zum erforderlichen zeitlichen Zusammenhang zwischen Zweckentfremdung und Schaffung von Ersatzwohnraum. 2. Zur Übereinstimmung in der Verfügungsberechtigung hinsichtlich zweckentfremdeten und neugeschaffenen Wohnraums.
    OVG Berlin
    07.09.1990
  3. OVG 5 B 89.88 - Zweckentfremdung; Zweitwohnung
    Leitsatz: Auch eine Nutzung als Zweitwohnung, für die keinerlei Bedürfnis besteht oder für die nur ein beruflich veranlaßtes Bedürfnis geltend gemacht wird, ist jedenfalls zweckentfremdungsrechtlich irrelevant, wenn nur tatsächlich gelegentlich dort gewohnt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin
    25.10.1990
  4. OVG 5 B 64.89 - Zweckentfremdung; Wohnzweck; gewerbliche Nutzung
    Leitsatz: Der Begriff des "Wohnzwecks" im Sinne der zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Die Wohnung wird jedenfalls dann nicht mehr zu Wohnzwecken ge-nutzt, wenn sämtliche Räume von einer Vielzahl nicht zu den Wohnungsinhabern gehörenden Personen ständig zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und damit den Wohnungsinhabern nicht mehr die Möglichkeit gegeben ist, sich von der Außenwelt in einen Privatbereich zurückzuziehen.
    OVG Berlin
    26.07.1990
  5. OVG 5 B 53.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ermessen; Ersatzraum; Mietpreisbindung
    Leitsatz: 1. Unterhalb der Schwelle des § 3 Abs. 2 ZwVbVO steht die Entscheidung über die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung im Ermessen der Behörde (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin GE 1983, 333). 2. Es ist sachwidrig und damit ermessensfehlerhaft, ein Ersatzraumangebot deshalb nicht als Kompensation einer Zweckentfremdung zu akzeptieren, weil der Verfügungsberechtigte die Bindung des Mietpreises an die für Altbauten geltenden Bedingungen verweigert.
    OVG Berlin
    13.12.1990
  6. OVG 2 S 23.90 - Schmalseitenprivileg; Abstandflächen; Befreiung vom Nachbarabstand; Gebäudebegriff; Doppelhaushälften
    Leitsatz: Hat ein eingeschossiges Doppelhaus Außenwände von nicht mehr als 16 Meter Länge, kann ein Unterschreiten der Tiefe der Abstandflächen bis auf das Mindestmaß von 3 Metern zu zwei seitlichen Nachbargrundstücken jedenfalls im Wege der Befreiung zugelassen werden.
    OVG Berlin
    24.10.1990
  7. OVG 2 S 13.90 - Mängelbeseitigungsverfügung,Sondereigentum: Gemeinschaftseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Gefahrenabwehr; Auswahlermessen; Zustandsstörer
    Leitsatz: 1. Erfordert die von der Behörde verlangte Mängelbeseitigung bauliche Eingriffe sowohl in das Sondereigentum als auch in das Gemeinschaftseigentum, kann sich der in Anspruch genommene Sondereigentümer jedenfalls so lange nicht auf rechtliches Unvermögen zum Eingriff in das Gemeinschaftseigentum berufen, als nicht feststeht, ob sich die Eigentümergemeinschaft dem Eingriff widersetzt. Diese Frage berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verfügung, sondern al-lenfalls die Rechtmäßigkeit ihrer Vollstreckung. 2. Liegt bei Wohnungseigentum die baupolizeiliche Gefahrenquelle teils im Sondereigentum, teils im Gemeinschaftseigentum, übt die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde ihr Auswahlermessen bei mehreren Zustandsstörern rechtmäßig aus, wenn sie die Mängelbeseitigung von demjenigen verlangt, in dessen Verantwortungsbereich die wesentliche Ursache der Gefahr liegt.
    OVG Berlin
    30.08.1990
  8. OVG 2 B 48.87 - Baurecht; Bauvorbescheid; Dauerwirkung; Befreiung
    Leitsatz: Vorbescheide nach § 85 BauO Bln. 1979 [jetzt: § 59 BauO Bln. 1985] stellen für die Dauer ihrer - jetzt auf zwei Jahre befristeten - Geltung des Vorliegens bestimmter rechtlicher Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens fest. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei der Entscheidung über den rechtzeitig gestellten Bauantrag auszugehen, auch wenn sich die Sach- oder Rechtslage inzwischen geändert hat. Vorbescheide dieser Art sind feststellende Verwaltungsakte mit - befristeter - Dauerwirkung. Soweit sie zugleich eine Befreiung enthalten, haben sie - ebenfalls befristete - rechtsgestaltende Wirkung.
    OVG Berlin
    16.07.1990
  9. OVG 2 A 5.88 - Kinderspielplatz; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot bei Festsetzung im Bebauungsplan
    Leitsatz: Die Festsetzung "Kinderspielplatz" in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit von Rechtsnormen. Auch wenn diese Festsetzung ihrem Wortlaut nach die Nutzung als Bolzplatz umfaßt, eine derartige Nutzung jedoch mit Rücksicht auf die planungsrechtliche Situation der Umgebung unzulässig wäre, handelt es sich nicht um eine rechtswidrige Festsetzung (Ergänzung zu VGH Baden-Württemberg ZfBR 1987, 167).
    OVG Berlin
    18.05.1990
  10. 8 REMiet 3/89 - laufende Aufwendungen des Vermieters; gewerblicher Zwischenvermieter; Wirtschaftsstrafgesetz
    Leitsatz: Laufende Aufwendungen des Vermieters im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) sind auch die vom gewerblichen Zwischenvermieter an den Eigentümer gezahlten Mietbeträge bis zur Höhe der laufenden Aufwendungen des Eigentümers.
    OLG Stuttgart
    18.01.1990