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VIII ZR 279/85 - Mietminderung bei verspäteter Mängelanzeige; Mangel der Mietsache; Mängelanzeigepflicht des Mieters; Mängelanzeige, verspätete; Mietzinsminderung, Ausschluß; Instandsetzung, unausführbar durch MieterverschuldenLeitsatz: 1) Die Berufung des Mieters auf Mietminderung stellt sich als unzulässige Rechtsausübung dar, wenn und soweit dem Vermieter wegen verspäteter Mängelanzeige ein Schadensersatzanspruch (§ 545 Abs. 2 - 1. Halbsatz - BGB) zusteht. 2) Der Mieter verliert das Mietminderungsrecht gegen den Vermieter nicht gemäß § 545 Abs. 2 - 2. Halbsatz - BGB, wenn der Vermieter nicht darlegt und beweist, daß die Herstellung der vertragsmäßigen Gebrauchsfähigkeit (Abhilfe) ursprünglich möglich, durch verspätete Mängelanzeige jedoch unausführbar geworden ist.BGH17.12.1986
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V ZR 282/85 - Formularmäßige Zweckerklärung für GrundschuldenLeitsatz: Zur Frage der Wirksamkeit einer formularmäßigen "Zweckerklärung für Grund schulden" (nach § 3 AGBG), durch die eine mündliche Sicherungsabrede geändert werden soll.BGH12.12.1986
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VIII ZR 349/85 - Auslegung einer Rücktrittsklausel; Vertragsauslegung, Rücktrittsklausel, Rücktrittsrecht, RücktrittsgründeLeitsatz: Zur Auslegung einer in dem Vertrag über die Vermietung einer Stadthalle enthaltenen Klausel, nach der dem Vermieter das Recht zum Rücktritt vom Vertrag eingeräumt ist, falls durch die vom Mieter beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt zu befürchten ist.BGH10.12.1986
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VIII ZR 349/85 - Rücktrittsvorbehalt-Klausel; Auslegung; Formularmietvertrag; Rücktrittsvorbehalt-Klausel, Auslegung; Rücktrittsgründe, vor Vertragsschluß erkennbare; Stadthalle, Vermietung; Störung der öffentlichen Sicherheit; Schädigung des Ansehens des VermietersLeitsatz: a) Zur Auslegung einer in dem Vertrag über die Vermietung einer Stadthalle enthaltenen Klausel, nach der dem Vermieter das Recht zum Rücktritt vom Vertrag eingeräumt ist, falls durch die vom Mieter beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt zu befürchten ist. b) Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Rücktrittsvorbehalt kann nicht wirksam auf Gründe erstreckt werden, deren Vorliegen der Klauselverwender bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt schon vor Vertragsschluß hätte erkennen können.BGH10.12.1986
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VIII ZR 349/85 - Aufwendungen zu ideellen Zwecken; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Vermögensschaden, ersatzfähiger; Aufwendungen, zu ideellen Zwecken; Aufwendungen, Ersatz nutzlos gewordener; Rentabilitätsvermutung; Kompensationsmöglichkeit, Verlust der; Mietzweck, Vereitelung; Werbeaufwendungen, nutzlose; immaterieller SchadenLeitsatz: Zu ideellen Zwecken gemachte und durch Nichterfüllung des Vertrages nutzlos gewordene Aufwendungen stellen keinen ersatzfähigen Vermögensschaden dar.BGH10.12.1986
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VIII ZR 144/85 - Kein Mietzins bei Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Mangelbeseitigung durch Vermieter, Minderung; Mietzinsminderung, Besitzverlust; Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung; Gebrauchstauglichkeit, aufgehobeneLeitsatz: Ist die Mietsache von Anfang an mit einem Mangel behaftet, der im Laufe der Mietzeit zur Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit führen würde, und nimmt der Vermieter sie in seinen Besitz, um den Mangel beheben zu lassen, so gilt die Gebrauchstauglichkeit für die Dauer der Mängelbeseitigung als aufgehoben mit der Folge, daß der Mieter während dieser Zeit von der Entrichtung des Mietzinses befreit ist.BGH29.10.1986
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VIII ZR 99/85 - Zurückerhalten; Beginn der Verjährungder Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Veränderung der Mietsache; Verschlechterung der Mietsache; Mietobjekt, teilweise zerstört; Verjährung der Ersatzansprüche, Beginnder Mietsache; Besitzüberlassung zur WiederherstellungLeitsatz: Die kurze Verjährungsfrist gilt für Vermieteransprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in entsprechender Anwendung des § 558 BGB auch dann, wenn bei fortbestehendem Mietverhältnis das teilweise zerstörte Mietobjekt (hier: eine durch Brand unbenutzbar gewordene Wohnung) vom Mieter dem Vermieter überlassen wird, damit dieser es wiederherstelle.BGH14.05.1986
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VIII ZR 60/85 - Mischmietverhältnis; Abgrenzungskriterien; GewerberaumanteilLeitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Mischmietverhältnis anzunehmen ist, daß der Gewerberaumanteil überwiegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 15.11.1978 - VIII ZR 14/78 = WM 1979, 148).BGH16.04.1986
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VIII ZR 133/85 - Heizkostenabrechnung bei fremdbetriebener Zentralheizung; Heizkostenabrechnung, Fernwärme; Zentralheizung, Drittbetreibender; DrittlieferantLeitsatz: Zur Anwendbarkeit der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 23. Februar 1981 (BGBl. I S. 261), wenn ein Dritter die zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage des Gebäudeeigentümers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreibt.BGH09.04.1986
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VIII ZR 34/85 - Mietzinssenkung; Rückforderung wegen mangelnder Zweckerreichung; Ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters; Mietänderungsvertrag, fehlende Schriftform; Mietzinssenkung, vertragliche wegen Änderung der Vertragsdauer; Vertragsdauer u. Mietzinssenkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Zweckverfehlung, MietzinssenkungLeitsatz: Sagt der Vermieter dem Mieter bei Abschluß eines Mietänderungsvertrages im Hinblick auf die Verlängerung der Vertragsdauer eine Mietzinssenkung zu, so kann er die Differenz zwischen der ursprünglichen und der ermäßigten Miete nachfordern, wenn der Mieter unter Berufung auf die fehlende Schriftform des Änderungsvertrages das Mietverhältnis vorzeitig kündigt.BGH26.02.1986