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Urteil Minderung bei Schimmelbefall auch bei fehlendem Baumangel


Schlagworte

Minderung bei Schimmelbefall auch bei fehlendem Baumangel

Leitsätze

1. Liegt die Ursache der Schimmelbildung in der Bausubstanz, ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet und der Mieter zur Minderung berechtigt.

2. Das gilt auch dann, wenn kein Baumangel vorliegt, sodass der Mieter sich hinsichtlich eines Verschuldens durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten nicht entlasten muss.

(Leitsätze der Redaktion)

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