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Urteil Mängelanzeige und Mahnung Voraussetzung für Schadensersatzanspruch
Schlagworte
Mängelanzeige und Mahnung Voraussetzung für Schadensersatzanspruch
Leitsätze
1. Der Mangelbeseitigungsanspruch wird bereits mit Entstehung des Mangels fällig.
2. Die Pflicht des Vermieters zur Beseitigung des Mangels setzt in der Regel eine Mangelanzeige voraus.
3. Weitere Voraussetzung für den Schadensersatz ist ein Verzug, dessen Voraussetzungen sich aus § 286 BGB ergeben.
4. Ob in der Mängelanzeige gleichzeitig eine Mahnung liegt, ist nach dem Erklärungsinhalt und den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
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