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V ZR 63/18 - Beschwer bei Verurteilung zum Rückbau, unzulässige bauliche VeränderungLeitsatz: Bei Verurteilung zur Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier: Lüftungsrohr) bemisst sich die Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses; die mit der Verwirklichung einer anderen baulichen Lösung verbundenen Kosten sind unmaßgeblich. (Leitsatz der Redaktion)BGH06.12.2018
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63 T 18/12 - Ermächtigung zur Handlungsvornahme; Mängelbeseitigung; AnnahmeverzugLeitsatz: Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiell-rechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.LG Berlin24.02.2012
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V ZR 224/18 - Verurteilung zur Beseitigung einer PelletheizungLeitsatz: Übersteigt das Interesse des beklagten Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Abgasrohr für eine dezentrale Pelletheizung) verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten.BGH26.09.2019
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V ZR 45/20 - Rechtsmittelbeschwer bei AnfechtungsklageLeitsatz: Rechtsmittelbeschwer bei einschränkungsloser Anfechtung des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung. (Leitsatz der Redaktion)BGH01.10.2020
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V ZR 33/19 - Schadensersatz nach fiktiven MängelbeseitigungskostenLeitsatz: .... Februar 2018 (VII ZR 46/17, BGHZ 218, 1 Rn. 31...BGH13.03.2020
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63 S 54/10 - Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung; Umlage der Wasserkosten nach der DifferenzmethodeLeitsatz: 1. Wird in der Betriebskostenabrechnung ein Vorwegabzug für die auf Gewerbe entfallenden Kosten vorgenommen, so müssen diese im Einzelnen nachvollziehbar nach Kostenarten und Höhe aufgeschlüsselt werden. 2. Sind Wohnungen nur teilweise mit Wasserzählern ausgestattet, ist eine Vorwegerfassung des auf sie entfallenden Wasserverbrauchs zulässig mit der Folge der Umlage der verbleibenden Wasserkosten auf die übrigen Mieter nach Fläche. 3. Kosten der Sperrmüllabfuhr sind auch dann umlagefähig, wenn sie nicht jährlich entstehen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin17.09.2010
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V ZB 137/19 - Beschwer bei Abriss einer Grenzanlage (Bretterzaun)Leitsatz: Bei Verurteilung einer Partei zur Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier 2 m hoher Bretterzaun zwischen zwei Grundstücken) bemisst sich ihre Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die bei Unterliegen drohen. (Leitsatz der Redaktion)BGH02.07.2020
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V ZB 32/05 - Teilrechtsfähigkeit der Wohnungeigentümergemeinschaft; Haftung des Wohnungseigentümers; Verwalterrechte; EinzelwirtschaftsplanLeitsatz: 1. a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. b) Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. c) Gläubiger der Gemeinschaft können auf deren Verwaltungsvermögen zugreifen, das auch die Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte umfaßt. d) Zu den pfändbaren Ansprüchen der Gemeinschaft gehören der Anspruch, ihr die finanzielle Grundlage zur Begleichung der laufenden Verpflichtungen durch Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan, seine Ergänzung (Deckungsumlage) oder die Jahresabrechnung zu verschaffen, sowie Ansprüche aus Verletzung dieser Verpflichtung. 2. Soweit der Verwalter als Organ der Gemeinschaft nicht kraft Gesetzes zur Vertretung berechtigt ist, werden seine Kompetenzen durch solche der Wohnungseigentümer ergänzt, denen die entsprechende Bevollmächtigung des Verwalters oder die Fassung des von ihm nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführenden Beschlusses obliegt. 3. Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer. 4. Der Einzelwirtschaftsplan gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des Wirtschaftsplans. Die Genehmigung eines Wirtschaftsplans ohne Einzelwirtschaftsplan ist auf Antrag für ungültig zu erklären.BGH02.06.2005
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VII ARZ 1/20 - Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) nicht anhand fiktiver MangelbeseitigungskostenLeitsatz: ...13. März 2020 - V ZR 33/19 - wird wie...BGH08.10.2020
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30 U 195/22 - Verjährungsbeginn durch Schlüsseleinwurf in BriefkastenLeitsatz: Auch vor Ende des Mietvertrages kann ein Rückerhalt der Mietsache und der Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche durch Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters ausgelöst werden.(Leitsatz der Redaktion)OLG Hamm01.09.2023