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Urteil Kündigungsausschluss durch Zusatzvereinbarung, Sonderkündigungsrecht nach 30 Jahren
Schlagworte
Kündigungsausschluss durch Zusatzvereinbarung, Sonderkündigungsrecht nach 30 Jahren
Leitsätze
1. Ob ein dauerhafter Ausschluss des (ordentlichen) Kündigungsrechts für den Vermieter eine analoge Anwendung des § 544 BGB (Sonderkündigungsrecht bei Vertrag über mehr als 30 Jahre) rechtfertigt, kann offenbleiben.
2. Jedenfalls ist auch in diesem Fall für den Vermieter eine Kündigung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 573 BGB) möglich.
(Leitsätze der Redaktion)
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