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Urteil Insolvenzverfahren
Schlagworte
Insolvenzverfahren; Kündigungssperre; Mietvertrag; Nutzungsrecht; Erlöschen der Dienstbarkeit; Fortbestehen des Mietgebrauchsrechts
Leitsatz
Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt.
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