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Urteil Wasserschaden wegen undichter Fuge
Schlagworte
Wasserschaden wegen undichter Fuge
Leitsatz
Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).
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