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Urteil Verstoß gegen Verpflichtung zur Bauwerkserhaltung im Erbbaurechtsvertrag


Schlagworte

Verstoß gegen Verpflichtung zur Bauwerkserhaltung im Erbbaurechtsvertrag

Leitsatz

Verstößt der Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung andauert.

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